10. Gebot
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib!
(2 Mose 20)
Geistige Sonne Band 2
93. Kapitel – Zehnter Saal – 10. Gebot.
[GS 2.93.1] Wir sind darin und erblicken auf der Tafel mit deutlicher Schrift geschrieben: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib!“
[GS 2.93.2] Daß dieses Gebot hier im reinen Reiche des Geistes und ganz besonders im Reiche der Kinder sicher einem jeden Denker etwas sonderbar klingt, braucht kaum erwähnt zu werden. Fürs erste wissen diese Kinder noch nicht im geringsten, was da etwa ist ein ehelich Weib, und fürs zweite ist hier auch das Verehelichen beider Geschlechter untereinander durchaus nicht gang und gäbe, besonders im Reiche der Kinder. Im Geisterreiche findet dieses Gebot, dieser Betrachtung zufolge, also offenbar keine Anwendung.
[GS 2.93.3] Man wird aber sagen: Warum sollte denn der Herr unter zehn Geboten nicht eines gegeben haben, welches allein den irdischen Verhältnissen entspricht? Denn auf der Erde ist die Verbindung zwischen Mann und Weib gang und gäbe und ist daher ein altbegründetes, auf der göttlichen Ordnung beruhendes Verhältnis, welches ohne ein Gebot nicht in der göttlichen Ordnung verbleiben kann. Also kann man hier ja annehmen, daß der Herr unter den zehn Geboten eines bloß für die Aufrechterhaltung der Ordnung eines äußeren, irdischen Verhältnisses wegen gegeben hat, damit durch die Aufrechterhaltung dieser Ordnung eine geistige, innere, höher stehende nicht gestört wird.
[GS 2.93.4] Gut, wenn dem also ist, da sage ich: Dieses Gebot ist dann nichts als eine höchst überflüssige Wiederholung des ohnehin ganz dasselbe gebietenden sechsten Gebotes. Denn auch in diesem wird in seinem völligen Verlaufe alles als verboten dargestellt, was auf die Unzucht, Hurerei und den Ehebruch nur irgendeine Beziehung hat, sowohl in leiblicher, wie ganz besonders in geistiger Hinsicht.
[GS 2.93.5] Wenn wir nun dieses ein wenig gegeneinander abwägen, so ergibt sich daraus, daß dieses Gebot für den Himmel gar nicht taugt, und daß es neben dem sechsten Gebote rein überflüssig ist.
[GS 2.93.6] Ich sehe aber jemanden, der da kommt und spricht: He! lieber Freund, du irrst dich. Dieses Gebot, wenn schon an und für sich nahe dasselbe verbietend, was da verbietet das sechste Gebot, ist dennoch für sich ganz eigen und höher stehend und tiefer greifend, als da ist das sechste Gebot. Beim sechsten Gebot wird offenbar nur die wirkliche grobe Handlung, in diesem zehnten aber das Verlangen und die Begierde als die allzeitigen Grundursachen zur Tat verboten. Denn man sieht es ja leicht ein, daß besonders junge Ehemänner auch gewöhnlich junge schöne Weiber haben. Wie leicht ist es einem andern Manne, daß er seines vielleicht nicht schönen Weibes vergißt, sich in das schöne Weib seines Nächsten vergafft, in sich dann einen stets größeren Trieb und ein stets größeres Verlangen erweckt, seines Nächsten Weib zu begehren und mit ihr seine geile Sache zu pflegen.
[GS 2.93.7] Gut, sage ich, wenn man dieses Gebot von diesem Standpunkte zunächst betrachtet, so ergeben sich daraus nicht mehr als eine halbe Legion Lächerlichkeiten und Narrheiten, durch welche das Göttliche eines solchen erhabenen Gebotes in den schmutzigsten Staub und in die stinkendste Kloake des weltlichen Witzes und Verstandes der Menschen herabgezogen werden muß. Wir wollen beispiels- und erläuterungshalber geflissentlich einige Lächerlichkeiten anführen, damit dadurch jedermann klar werde, wie seicht und rein äußerlich dieses Gebot über acht Jahrhunderte hindurch aufgefaßt, erklärt und zu beobachten befohlen ward.
[GS 2.93.8] Ein Mann soll also kein Verlangen nach dem Weibe seines Nächsten haben. Hier läßt sich fragen: Was für ein Verlangen oder Begehren? Denn es gibt ja eine Menge redlicher und wohlerlaubter Verlangen und Begehrungen, die ein Nachbar an das Weib seines Nächsten richten kann. Aber im Gebote heißt es unbedingt, „kein Verlangen haben“. Dadurch dürfen nur die beiden Nachbarn miteinander in der Konversation stehen, die Weiber aber müssen sich gegenseitig stets mit Verachtung ansehen. Das ist nicht mehr und nicht weniger als eine geradezu türkische Auffassung dieses mosaischen Gebotes.
[GS 2.93.9] Ferner, betrachtet man die Sache buchstäblich und materiell, so muß man doch gewiß alles buchstäblich nehmen und nicht ein paar Worte buchstäblich und ein paar Worte geistig; was sich geradeso ausnähme, als so jemand an einem Bein ein schwarzes und an dem andern ein ganz subtil durchsichtiges weißes Beinkleid trüge. Oder als wolle jemand behaupten, ein Baum müsse so wachsen, daß die eine Hälfte seines Stammes mit Rinde, die andere ohne Rinde zum Vorschein käme. Dieser Betrachtung zufolge verbietet das zehnte Gebot nur das Verlangen nach dem Weibe des „Nächsten“. Wer kann das im buchstäblichen Sinne sein? Niemand anderer als entweder die nächsten Nachbarn oder auch nahe Blutsverwandte. Buchstäblich dürfte man also nur nach den Weibern dieser beiden Nächsten kein Verlangen haben, die Weiber entfernter Bewohner eines Bezirks, besonders aber die Weiber der Ausländer, die sicher keine Nächsten sind, könnten daher ohne weiteres verlangt werden. Denn solches wird doch ein jeder ohne Mathematik und Geometrie begreifen, daß man im Vergleiche zum nächsten Nachbarn einen andern, einige Stunden entfernten oder gar einen Ausländer für einen Nächsten oder Nächstseienden nicht anerkennen kann. Sehet, auch das ist türkisch, denn diese halten dieses Gebot nur gegenüber Türken, gegen fremde Nationen haben sie da kein Gesetz. – Gehen wir aber weiter.
[GS 2.93.10] Ich frage: Ist das Weib meines Nächsten denn von der Haltung des göttlichen Gesetzes ausgenommen? Denn im Gesetze steht nur, daß ein Mann nach dem Weibe seines Nächsten kein Verlangen haben solle. Aber von dem, daß etwa ein geiles Weib nach ihrem nächsten Nachbarn kein Verlangen haben solle, davon steht im Gebote keine Silbe. Man gibt auf diese Weise den Weibern offenbar ein Privilegium, die ihnen zu Gesicht stehenden Männer ohne Bedenken zu verführen. Und wer wird es ihnen verbieten, solches zu tun, da für diesen Fall vom Herrn aus kein Gebot vorhanden ist? Auch das ist aus der türkischen Philosophie; denn die Türken wissen aus dem Buchstabensinne, daß die Weiber von solchem Gesetze frei sind. Daher sperren sie dieselben ein, damit sie nicht ins Freie kommen und andere Männer nach ihnen lüstern machen möchten. Gestattet schon ein Türke einem seiner Weiber einen Ausgang, so muß sie sich so unvorteilhaft für ihre körperlichen Reize vermummen, daß sie sogar einem ihr begegnenden Bären einigen Respekt einflößen würde. Ihre Reize darf sie allein nur vor ihrem Manne entfalten. Wer kann da auftreten und dagegen behaupten, als wäre solches nicht aus dem Buchstabensinne des Gebotes zu erkennen? Offenbar hat diese Lächerlichkeit ihren unleugbaren Grund eben im Gebote selbst. Gehen wir aber weiter.
[GS 2.93.11] Können die nächsten Nachbarn nicht etwa schon erwachsene Töchter haben oder andere recht hübsche Dienstmädchen? Ist es nach dem zehnten Gebote erlaubt oder nicht, nach den Töchtern oder anderen Mädchen des Nächsten ein Verlangen zu haben, selbst als Ehemann? Offenbar ist solches gestattet, denn im sechsten Gebote ist vom Verlangen keine Rede, sondern nur von der Tat. – Das zehnte Gebot verbietet aber nur das Verlangen nach dem Weibe, also ist das Verlangen nach den Töchtern und allfälligen anderen hübschen Mädchen des Nächsten ohne Widerrede erlaubt. (?) – Sehet, da haben wir wieder eine türkische Auslegung des Gesetzes mehr. Um die Sache aber sonnenklar anschaulich zu machen, wollen wir noch einige solcher Lächerlichkeiten anführen. –
94. Kapitel – Wer ist der „Du“ im 10. Gebote?
[GS 2.94.1] Im Gesetze heißt es: „Du sollst nicht verlangen deines Nächsten Weib“. – Läßt sich da nicht fragen: Wer ist denn eigentlich der Du? Ist er ein Verheirateter, ein Witwer, ein unverheirateter junger Mann, ein Jüngling, oder ist es etwa auch ein Weib, zu dem man doch auch sagen kann: Du sollst dies oder jenes nicht tun? Man wird hier sagen: Das ist vorzugsweise für das männliche Geschlecht bestimmt, ohne Unterschied, ob ledig oder verheiratet, und daß die Weiber beiläufig auch miteinbegriffen werden können und nicht das Recht haben sollen, andere Männer zu verlocken und zu begehren, das alles versteht sich von selbst.
[GS 2.94.2] Ich aber sage dagegen: Wenn schon die Menschen ihre Satzungen gar fein zu bestimmen imstande sind und in eben ihren Satzungen für jeden möglichen Fall gar feine und kluge Sonderungen machen, so wird man dem Herrn doch nicht den Vorwurf machen können, als hätte Er gar aus Unkunde unbestimmt ausgedrückte Gesetze gegeben, oder Er hätte gleich einem pfiffigen Advokaten Seine Gesetze also auf Schrauben gestellt, daß die Menschen darüber unvermeidlich sich so oder so versündigen müssen.
[GS 2.94.3] Ich meine, eine solche Folgerung aus der näheren Betrachtung des freilich unbestimmt gegeben scheinenden Gesetzes zu machen, wäre denn doch etwas zu arg. Man kann daher viel leichter schließen, daß dieses Gesetz, wie alle übrigen, ein höchst bestimmtes ist. Es ist nur mit der Zeit und ganz besonders in der Zeit des entstandenen Hierarchentums sogestalt verdreht und fälschlich ausgelegt worden, daß nun kein Mensch mehr den eigentlichen wahren Sinn dieses Gesetzes kennt. Und das ist geschehen aus purer Habsucht. Im eigentlichen reinen Sinne hätte dieses Gesetz dem Priesterstande nie einen Pfennig eingetragen, in seinem verdeckten Sinne aber gab es Anlaß zu allerlei taxierten Vermittlungen, Dispensen und Ehescheidungen, und das natürlich in der früheren Zeit bei weitem mehr als jetzt. Denn da war die Sache also gestellt, daß zwei oder mehrere Nachbarn sich gegen die Versündigung an diesem Gesetze durchaus nicht verwahren konnten. Wieso denn?
[GS 2.94.4] Sie mußten natürlicherweise mehrere Male im Jahre aus übergroßer Furcht vor der Hölle gewissenhaft beichten. Da wurden sie in diesem Punkte gar emsig examiniert, und es war, im Falle irgendein Nachbar ein schönes junges Weib hatte, schon sogar ein Gedanke, ein Blick, etwa gar eine Unterredung von seiten der anderen männlichen Nachbarn, als eine ehebrecherische Sünde gegen dieses Gebot erklärt, welche meist mit einer Opferbuße belegt wurde. Geschah gar eine etwas stärkere Annäherung, so war auch schon die volle Verdammnis fertig, und der einmal auf der einen Waagschale St. Michaels in die Hölle Hinabgesunkene mußte in die andere leere Waagschale sehr bedeutende Opfer werfen, damit diese die Überschwere bekamen und den armen verdammten Sünder wieder glücklich aus der Hölle zogen. Die Gottes Macht innehabenden Priester gehörten da durchaus nicht unter diejenigen, welche nur sehr vieles verlangen, sondern sie wollten im Ernste lieber alles!
[GS 2.94.5] Auf diese Weise mußten einst viele sehr wohlhabende Ritter und Grafen ins Gras beißen und noch obendrauf als aus der Hölle erlösende Buße ihre Güter der Kirche vermachen. Ihre allenfalls zurückgebliebenen Weiber wurden zur Sühnung der Strafe für ihren ungetreuen Mann in ein Kloster aufgenommen. Auch die allfälligen Kinder sowohl männlicher als weiblicherseits sind dann gewöhnlich in solche Klöster eingeteilt worden, in denen man keine irdischen Reichtümer besitzen darf.
[GS 2.94.6] Ich meine, es dürfte genug sein, um all das wirklich Schmähliche einzusehen, das aus der Verdrehung dieses Gesetzes zum Vorschein kam. Das unbestimmte „Du“ des Gesetzes war die Urquelle zu Dispensen, welche gewöhnlich am meisten eingetragen haben. Hatte jemand ein großes Opfer gebracht, so konnte man das Du so modifizieren, daß der Sünder wenigstens nicht in die Hölle kam. Im Gegenteil aber konnte dieses Du auch so verdammlich bestimmt werden, und zwar zufolge der angemaßten Löse- und Bindegewalt, daß dem Sünder nur sehr bedeutende Opfer in der Erlösung aus der Hölle behilflich sein konnten.
[GS 2.94.7] Wir haben jetzt gesehen, zu welchen Abirrungen das unbestimmte Du Gelegenheit gegeben hat. Wir wollen uns aber damit noch nicht begnügen, sondern noch einige solche lächerliche Auslegungen betrachten, damit es jedem umso klarer wird, wie für jedermann notwendig die Bekanntschaft mit dem reinen Sinne des Gesetzes ist, ohne den man nie frei werden kann, sondern sklavisch unter dem Fluche des Gesetzes verbleiben muß! – Und so gehen wir weiter! –
95. Kapitel – Beispiele verkehrter Auffassung des 10. Gebotes.
[GS 2.95.1] Wie das Gesetz lautet, wissen wir: es untersagt ein Verlangen oder ein Begehren. Nun aber fragt es sich: Irgendein Mann ist verarmt, während sein Nachbar ein reicher Mann ist. Das Weib des Nachbarn als des Nächsten unseres armen Menschen, hat, wie ihm bekannt ist, ein mitleidiges und mildtätiges Herz. Unser Armer bekommt nun offenbar ein Verlangen nach dem mildtätigen Weibe seines Nachbarn und begehrt, daß sie ihm den Hunger stille. Frage, hat dieser gesündigt oder nicht? Er hat offenbar ein Verlangen und Begehren nach dem Weibe seines Nachbarn gestellt. Nachdem es aber heißt: Du sollst kein Verlangen nach dem Weibe deines Nächsten haben – wer kann hier begründetermaßen dieses billige Verlangen des Armen als unsündhaft erklären? Denn unter „kein Verlangen, kein Begehren haben“ muß doch sicher jedes Verlangen und jedes Begehren untersagt sein, da in dem Wort „kein“ durchaus keine Ausnahme erweislich ist. So muß denn auch dadurch ein wie immer geartetes Verlangen untersagt sein.
[GS 2.95.2] Leuchtet aus dieser Erklärung nicht augenscheinlich hervor, als habe der Herr dadurch das weibliche Geschlecht offenbar von der Liebtätigkeit abwendig machen wollen, wonach dann sicher eine jede Wohltat, die eine Hausfrau einem armen Menschen erteilt, als eine dem göttlichen Gebote vollkommen zuwiderlaufende Sünde anzusehen ist?
[GS 2.95.3] Läßt sich aber ein so unsinniges Gebot von seiten der allerhöchsten Liebe des Herrn wohl denken? Man wird hier freilich sagen: Das Gebot beschränkt sich nur auf das fleischlich wollüstige Verlangen. Ich aber sage: Es ist gut, lassen wir es also bei dem bewendet sein, nur muß man mir dabei erlauben, einige Bemerkungen zu machen. Stoßen diese Bemerkungen das Bewendet-sein-lassen um, dann muß es sich ein jeder Einwender gefallen lassen, bei der Bestimmung dieses Gebotes einen anderen Weg zu ergreifen. Und so vernehme man die Bemerkungen.
[GS 2.95.4] Das Gebot soll also lediglich ein sinnlich fleischliches Verlangen untersagen. Gut, sage ich, frage aber dabei: Ist im Gebot ein bestimmtes Weib angegeben oder sind im Gebote alle Weiber verstanden oder finden gewisse natürliche Ausnahmen statt?
[GS 2.95.5] Nehmen wir an, mehrere sich gegenüberstehende Nachbarn haben alte, nicht mehr reizende Weiber. Da können wir versichert sein, daß diese Nachbarn hinsichtlich ihrer gegenseitigen Weiber durchaus kein fleischliches Verlangen mehr haben. Demnach müßten nur die jungen Weiber verstanden sein und auch nur dann, wenn sie schön und reizend sind. Sicher werden auch alte und abgelebte Männer nicht mehr viel von fleischlich sinnlichen Begierden gequält sein gegenüber was immer für Weibern ihrer Nachbarn.
[GS 2.95.6] Daraus aber sehen wir, daß dieses Gesetz nur unter gewissen Bedingungen geltend ist. Also hat das Gesetz Lücken und hat somit keine allgemeine Geltung. Denn wo schon die Natur Ausnahmen macht und ein Gesetz so nicht einmal die volle naturmäßige Geltung hat, wie soll es sich da ins Geistige erstrecken? Wer solches nicht begreifen kann, der breche nur einen Baum ab und sehe, ob er dann noch wachsen wird und Früchte tragen.
[GS 2.95.7] Ein göttliches Gesetz aber muß doch sicher so gestellt sein, daß dessen beseligende Geltung für alle Ewigkeiten „gesetzt“ ist. Wenn es demnach aber schon im Verlaufe des kurzen irdischen Daseins unter gewissen Umständen natürlicherweise über die geltenden Schranken hinausgedrängt wird, also schon im Naturzustande des Menschen als wirkend zu sein aufhört, was soll es dann für die Ewigkeit sein? Ist nicht jedes Gesetz Gottes in Seiner unendlichen Liebe gegründet? Was ist es denn aber hernach, wenn ein solches Gesetz außer Geltung tritt? Ist das etwas anderes, als so man behaupten möchte, die göttliche Liebe tritt ebenfalls unter gewissen Umständen außer Geltung für den Menschen?
[GS 2.95.8] Darauf aber beruht auch der traurige Glaube eurer heidnisch-christlichen Seite, demzufolge die Liebe Gottes nur so lange dauert, solange der Mensch auf dieser Welt lebt. Ist er einmal dem Leibe nach gestorben und steht lediglich seelisch und geistig da, so fängt sogleich die unwandelbare, schrecklichst gestrenge, strafende Zorngerechtigkeit Gottes an, bei der von einer Liebe und Erbarmung ewig keine Rede mehr ist.
[GS 2.95.9] Hat der Mensch durch seine Lebensweise den Himmel verdient, so kommt er nicht etwa zufolge der göttlichen Liebe, sondern nur zufolge der göttlichen Gerechtigkeit in den Himmel, natürlich durch das eigene, Gott dienliche und wohlgefällige Verdienst. Hat aber der Mensch nicht also gelebt, so ist die ewige Verdammnis augenblicklich vorhanden, aus der nimmer eine Erlösung zu erwarten ist. Mit anderen Worten will dies sagen, es gäbe irgendeinen törichten Vater, der da in seinem Haushalte ein Gesetz aufstellte, und das gegen seine Kinder, welches also lauten möchte:
[GS 2.95.10] Ich gebe allen meinen Kindern von der Geburt an bis in ihr siebentes Jahr vollkommene Freiheit. In dieser Zeit sollen sie alle meine Liebe ohne Unterschied genießen. Nach Verlauf des siebenten Jahres aber ziehe ich bei allen Kindern meine Liebe zurück und will sie von da an entweder richten oder beseligen. Die als unmündige Kinder meine schweren Gesetze gehalten haben, die sollen nach dem siebenten Jahre sich fortan meines höchsten Wohlgefallens zu erfreuen haben. Welche sich aber im Verlaufe der sieben Jahre nicht völlig bis auf ein Atom nach meinem schweren Gesetze gebessert haben, diese sollen fortan für alle Zeiten aus meinem väterlichen Hause verflucht und verworfen werden. – Saget, was würdet ihr zu einem so grausamen Esel von einem Vater sagen? Wäre das nicht ungeheuer mehr als die schändlichste Tyrannei aller Tyrannen?
[GS 2.95.11] Wenn ihr aber solches schon bei einem Menschen unbeschreiblich töricht, arg und böse finden würdet, wie entsetzlich unsinnig müssen da die Menschen sein, die noch weit Ärgeres Gott, der die allerhöchste Liebe und Weisheit Selbst ist, ansinnen und zuschreiben können!
[GS 2.95.12] Was tat der Herr am Kreuze als die alleinige göttliche Weisheit, da Sie gewisserart dem Außen nach wie geschieden war von der ewigen Liebe? – Er, als die Weisheit, und als solche der Grund aller Gerechtigkeit, wandte Sich Selbst an den Vater oder an die ewige Liebe, forderte diese nicht gewisserart gerechtermaßen um Rache auf, sondern Er bat die Liebe, daß Sie allen diesen Missetätern, also auch allen den Hohepriestern und Pharisäern alle ihre Tat vergeben möchte, indem sie nicht wissen, was sie tun! –
[GS 2.95.13] Solches tut also hier schon die göttliche Gerechtigkeit für Sich. Soll dann die unendliche göttliche Liebe da zu verdammen anfangen, wo die göttliche Gerechtigkeit die noch endlos barmherzigere Liebe um Erbarmung anfleht?
[GS 2.95.14] Wenn man das nicht gelten läßt, daß es dem Herrn wirklich Ernst war mit Seiner Bitte, und sagt, solches habe Er nur beispielsweise getan, macht man da den Herrn nicht zu einem Heuchler, indem man Ihn nur scheinhalber am Kreuze um Vergebung bitten läßt, heimlich aber sieht man in Ihm doch die unvertilgbare Rache, derzufolge Er in Sich dennoch alle diese Übeltäter schon lange in das allerschärfste höllische Feuer verdammt hat?
[GS 2.95.15] O Welt! O Menschen! O schrecklichster Unsinn, der je irgend in der ganzen Unendlichkeit und Ewigkeit erdacht werden könnte! Kann man sich wohl etwas Schändlicheres denken, als so man zur falschen, freilich zeitlich einträglichen Autoritätsbegründung der Hölle den Herrn am Kreuze zu einem Lügner, Scheinprediger, Verräter und somit zum allgemeinen Weltenbetrüger macht? Aus wessen Munde als nur allein aus dem des Erzsatans kann solche Lehre und können solche Worte kommen?
[GS 2.95.16] Ich meine, es genügt auch hier wieder, um euch zu der Einsicht zu bringen, welche Greuel aus einer höchst verkehrten Deutung und Auslegung eines göttlichen Gesetzes hervorgehen können. Daß es bei euch auf der Welt also ist, das könnt ihr wohl schon selbst bereits mit den Händen greifen. Aber warum es also ist, aus welchem Grunde, das wußtet ihr nicht und konntet es auch nicht wissen; denn zu verwirrt war der Gesetzesknoten, und nimmer hätte jemand diesem Knoten die volle Lösung geben können. –
[GS 2.95.17] Daher hat sich der Herr euer erbarmt und läßt euch in der Sonne, da es doch sicher licht genug ist, die wahre Lösung dieses Knotens verkünden, auf daß ihr den allgemeinen Grund aller Bosheit und Finsternis erschauen möchtet.
[GS 2.95.18] Man wird freilich sagen: Ja, wie kann denn so viel Übel von dem Mißverstehen der zehn Gebote Mosis abhängen?
[GS 2.95.19] Da meine ich: Weil diese zehn Gebote von Gott gegeben sind und in sich tragen die ganze unendliche Ordnung Gottes selbst.
[GS 2.95.20] Wer sonach in einem oder dem andern Punkte auf was immer für eine Art aus der göttlichen Ordnung tritt, der bleibt in keinem Punkte mehr in der göttlichen Ordnung, indem diese gleich ist einem geraden Wege. So jemand wo immer von diesem Wege abweicht, kann er da sagen: Ich bin nur ein Viertel; Fünftel, Siebentel oder Zehntel des Weges abgewichen? Sicher nicht. Denn so wie er nur im geringsten den Weg verläßt, ist er schon abseits vom ganzen Wege. Will er nicht auf den Weg zurückkehren, da wird man doch gewiß behaupten können, daß derjenige einzelne Punkt am Wege, wo der Wanderer von selbem abwich, den Wanderer vom ganzen Wege entfernt hatte.
[GS 2.95.21] Und eben also verhält es sich auch mit jedem einzelnen Punkte des göttlichen Gesetzes. Es kann nicht leichtlich jemanden geben, der sich am ganzen Gesetze gewaltigst versündigt hätte, indem solches nahezu unmöglich ist. Aber es ist genug, wenn sich jemand in einem Punkte versündigt und dann dabei beharrt. Er kommt auf diese Weise doch vom ganzen Gesetze hinweg, und wenn er es nicht will und der Herr ihm nicht behilflich sein möchte, so käme er nimmer auf den Weg des Gesetzes oder der göttlichen Ordnung zurück. Und so könnt ihr auch versichert sein, daß die meisten Übel der Welt vom freilich wohl leider anfänglich eigen- und böswilligen Unverstande oder vielmehr von der böswilligen Verdrehung des Sinnes dieser beiden letzten göttlichen Gebote herrühren. –
[GS 2.95.22] Wir haben nun aber auch der Lächerlichkeiten und falschen Auslegungen dieses Gebotes zur Genüge kundgegeben; daher wollen wir denn zur rechten Bedeutung dieses Gesetzes schreiten, in deren Lichte ihr alle die Albernheiten noch ums Unvergleichliche heller erleuchtet erschauen werdet. –
96. Kapitel – Grund des Verdecktseins des eigentlichen Sinnes des 10. Gebotes.
[GS 2.96.1] Es werden hier so manche, die das Vorhergehende gelesen haben, sagen: Darauf sind wir im Ernste sehr neugierig, was dieses Gebot für einen eigentlichen beständigen Sinn hat, nachdem jeder Sinn, den wir ehedem diesem Gebote beigelegt haben, unwiderlegbar ins unsinnigst Lächerliche gezogen und dargestellt wurde. Wir möchten im Ernste schon sehr gern erfahren, wer demnach der Du, der Nächste und dessen Weib ist? Denn aus dem Gebote läßt sich mit Bestimmtheit nichts aufstellen. Der Du kann wohl jedermann sein, ob aber darunter auch ein Weib verstanden sein kann, das steht noch in weitem Felde. Der Nächste ließe sich wohl allenfalls etwas näher bestimmen, besonders wenn man dieses Wort in einem umfassenderen Sinne nimmt, wodurch dann jedermann unser Nächster ist, der irgend unserer Hilfe bedarf. Mit dem Weibe aber hat es sicherlich den größten Anstand; denn man weiß nicht, wird darunter nur ein verheiratetes Weib oder auch das ledige weibliche Geschlecht verstanden. Es ist hier freilich mehr in der einfachen als in der vielfachen Zahl; aber das macht die Sache eben auch um kein Haar bestimmter. Denn wenn man in irgendeinem Erdteile die Polygamie annimmt, so hätte es da mit der einfachen Zahl offenbar wieder einen neuen Haken. Aus allem diesem sind wir um so neugieriger auf den eigentlichen Sinn dieses Gebotes, indem der Buchstabensinn allenthalben ganz gewaltig unstichhaltig ist.
[GS 2.96.2] Und ich sage hinzu: Also ist es bestimmt und klar, daß sich mit der Annahme des puren äußeren Buchstabensinnes nur der größte Unsinn, nie aber irgendeine gegründete Wahrheit darstellen läßt.
[GS 2.96.3] Man wird hier freilich sagen: Ja warum hat denn der Herr das Gesetz nicht sogleich also gegeben, daß es für jedermann nicht verdeckt, sondern ganz offen erschien, in was für einem Sinne es eigentlich gegeben und wie es nach eben diesem Sinne zu beobachten ist?
[GS 2.96.4] Diese Einwendung läßt sich dem außen nach wohl hören und gilt als eine ziemlich weise gestaltete Gegenphrase; aber beim Lichte betrachtet ist sie so dumm, daß man sich nicht leichtlich etwas Dümmeres vorstellen kann. Damit aber die außerordentliche Albernheit dieser Einwendung einem jeden gleich so in die Augen fällt, als stünde er nur wenige Meilen von der Sonne entfernt und würde diese plötzlich mit seinen Augen wahrnehmen – oder damit es einem dabei wird, wie dem, der in einem Walde den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, so will ich für diese Gelegenheit einige natürliche, ganz kurz gefaßte Betrachtungen aufstellen.
[GS 2.96.5] Nehmen wir an, einem sogenannten Naturforscher und Botaniker möchte es der Bequemlichkeit seiner Untersuchung wegen einfallen zu fragen: Warum hat denn die schöpfende Kraft des schaffenden allerhöchsten Wesens die Bäume und Pflanzen nicht so erschaffen, daß der Kern auswendig und die Rinde inwendig ist, so daß man mit leichter Mühe durch Mikroskope das Aufsteigen des Saftes in die Äste und Zweige und dessen Reaktionen und andere Wirkungen genau beobachten könnte? Denn es kann doch nicht des Schöpfers Absicht gewesen sein, den denkenden Menschen sogestaltet auf die Erde zu setzen, daß er nie in das Geheimnis der Wunderwirkungen in der Natur eindringen sollte. – Was sagt ihr zu diesem Verlangen? Ist es nicht im höchsten Grade dumm?
[GS 2.96.6] Nehmen wir aber an, der Herr möchte Sich von einer solchen Aufforderung bestechen lassen und die Bäume also umkehren samt den Pflanzen – werden da nicht gleich wieder andere Naturforscher hinzukommen und sagen: Was nützt uns die Betrachtung des auswendigen Kerns, wenn wir dabei nicht die wunderbare Bildung der inneren Rinde entdecken können? – Was folgt nun hieraus? Der Herr müßte Sich auch jetzt wieder fügen und auf eine mir fürwahr nicht begreifliche Art Rinde und Kern auswendig am Baume anbringen. Nehmen wir aber an, der Herr hätte solches im Ernste zuwege gebracht und das Inwendige des Baumes besteht nun bloß im Holze. Wird da nicht ein anderer Naturforscher sobald ein neues Bedürfnis kundgeben und sagen: Durch die Rinde und auf einer Seite durch den Kern ist nun die ganze wunderbare Bildung des Holzes verdeckt. Könnte denn ein Baum nicht so gestaltet sein, daß alles, Kern, Holz und Rinde auswendig wäre oder wenigstens so durchsichtig wie die Luft?
[GS 2.96.7] Ob man einen aus notwendig zahllos vielen Organen zusammengefügten Baum so durchsichtig wie die Luft oder wenigstens wie ein reines Wasser gestalten kann, das sollen Optiker und Mathematiker entscheiden. Was aber übrigens auf vollkommen luftigen Bäumen für Früchte wachsen werden, das dürfte einer ungefähr in den Gegenden des Nordpols oder Südpols in gute Erfahrung bringen. Denn dort geschehen manchmal solche Phänomene, daß zufolge der großen Kälte, auf die Weise wie bei euch im Winter auf den Glasfenstern, dort aber in der Luft kristallinische Eisbäume aufschießen. Ob auf diesen Bäumen auch Feigen und Datteln zum Vorscheine kommen, ist bis jetzt noch nicht ermittelt worden.
[GS 2.96.8] Was aber andererseits die Bäume betrifft, wo alles, Kern, Holz und Rinde, auswendig sein sollte, so könnet ihr dessen vollkommen versichert sein, daß es ebensoleicht wäre, eine viereckige Kugel zu machen als einen solchen Baum. Ich meine, durch diese Betrachtung sollte die Dummheit obiger Einwendung schon so ziemlich sonnenhaft vor den Augen liegen. Aber um die Sache, wie gewöhnlich, wahrhaft überflüssig klar zu machen, wollen wir noch ein paar Betrachtungen hinzufügen.
[GS 2.96.9] Nehmen wir an, wenn ein Arzt, der sehr viel studieren muß und schon einen ganzen schweren Wagen voll Gelehrsamkeit gleich einem Polypen in sich eingeschlürft hat, zu einem bedenklich kranken Patienten verlangt wird, so steht er nicht selten am Krankenlager, wie ein Paar neueingespannte Ochsen an einem steilen Berge. Der Arzt wird von den Umstehenden gefragt: Wie finden Sie den Kranken, was fehlt ihm denn? Wird ihm wohl zu helfen sein?
[GS 2.96.10] Ob dieser Fragen macht der Arzt ein zwar gelehrtes, aber dennoch sehr bedenklich verlegenes Gesicht und spricht: Meine Lieben! Jetzt läßt sich noch nichts bestimmen, ich muß erst durch eine Medizin die Krankheit prüfen. Werden sich da Reaktionen so oder so ergeben, so werde ich schon wissen, wie ich daran bin. Treten aber hier keine Reaktionen auf, da müßt ihr selbst einsehen, daß unsereiner in den Leib nicht hineinschauen kann, um den Sitz der Krankheit nebst ihrer Beschaffenheit ausfindig zu machen.
[GS 2.96.11] Da spricht aber jemand etwas lakonisch: Herr Arzt, da hätte unser Herrgott wohl besser getan, wenn er den Menschen entweder so erschaffen hätte wie der Schreiner einen Schrank, den man aufsperren und hineinsehen kann, was darinnen ist. Oder der Schöpfer hätte sollen bei dem Menschen die heikleren Teile, zu denen man auf diese Weise so schwer gelangen kann, gleich den Fingern, Ohren, Augen und Nase außerhalb stellen, damit man diesem Teil sogleich leicht entweder mit einem Pflaster, mit einer Salbe oder mit einem Umschlage zu Hilfe kommen könnte. Am besten aber wäre es offenbar, Er hätte entweder den Menschen durchsichtig wie das Wasser erschaffen oder Er hätte ihn überhaupt nicht aus so lebensgefährlichen Teilen zusammen setzen und ihn überhaupt mehr wie einen Stein gestalten sollen.
[GS 2.96.12] Der Arzt rümpft hier etwas die Nase, spricht aber dennoch: Ja, mein lieber Freund, das wäre freilich gut und besser, aber es ist einmal nicht so, wie du soeben den Wunsch geäußert hast. So müssen wir uns schon damit zufriedenstellen, wenn wir nur auf dem Wege der Erfahrungen etwas genauer auf den inneren Gesundheits- und Krankheitszustand eines Menschen zu schließen imstande sind. Denn wäre der Mensch auch wie ein Kasten aufzumachen, so wäre das für jeden Menschen noch um vieles lebensgefährlicher, als es so ist, denn nur ein ein wenig ungeschickter Griff in das Innere könnte plötzlich das Leben kosten. Und könnte man auch durch ein solches Öffnen die Eingeweide beschauen, so würde einem das noch sehr wenig nützen. Die Eingeweide und ihre feinen Organe müßten doch verschlossen bleiben, nachdem bei der Öffnung auf der Stelle alle Lebenssäfte und jede Lebenstätigkeit flott würden. Was aber die auswendige Stellung der inwendigen Leibesteile betrifft, fürwahr, mein Lieber, das gäbe der menschlichen Gestalt einen höchst unästhetischen Anblick. Und wenn der Mensch erst völlig durchsichtig wäre, so würde sich ein jeder gegenseitig vor dem andern erschrecken, denn er würde da den Hautmenschen, dann den Muskelmenschen, den Gefäßmenschen, den Nervenmenschen und endlich den Knochenmenschen zu gleicher Zeit erschauen. Daß ein solcher Anblick nicht einladend wäre, das kannst du dir wohl von selbst einbilden.
[GS 2.96.13] Ich meine, bei dieser Betrachtung wird einem das Törichte der obigen Einwendung noch klarer in die Augen springen.
[GS 2.96.14] Aber es ist noch jemand, der da spricht: Es ist bei natürlichen, materiellen Dingen freilich widersinnig zu denken, daß ihr Inwendiges auch zugleich ihr Äußeres ausmachen sollte. Aber das Wort für sich ist ja doch weder ein Baum, noch ein Tier, noch ein Mensch, sondern es ist schon an und für sich geistig, indem es nichts Materielles an sich trägt. Warum sollte das hernach gleich einem Baume oder Menschen noch irgendeinen unbegreiflichen inneren Sinn haben? Oder wie sollte dieser möglich sein, wenn man die ohnehin außerordentliche Einfachheit und Flachheit des Wortes betrachtet?
[GS 2.96.15] Gut, sage ich, nehmen wir das Wort Vater. Was bezeichnet es? Ist das Wort schon der Vater selbst oder bezeichnet das Wort einen wirklich wesenhaften Vater, von dem dieses Wort eben bloß ein äußerer Merkmalstypus ist? Man wird sagen: Offenbar ist hier das Wort nicht der Vater selbst, sondern nur eine äußere Bezeichnung dessen. Gut, sage ich, frage aber dabei: Was muß man dann alles unter dem Worte verstehen, auf daß man eben dieses Wort als einen äußeren richtig bezeichnenden Typus anerkennt? Antwort: Das Wort muß einen Menschen darstellen, der ein entsprechendes Alter hat, verheiratet ist, mit seinem Weibe lebendige Kinder erzeugt hat und dieselben dann wahrhaft väterlich leiblich und geistig versorgt.
[GS 2.96.16] Wer kann hier nur im geringsten in Abrede stellen, daß diese ziemlich gedehnte und überaus wesentliche Bedeutung im einfachen Worte „Vater“ stecken muß, ohne welche dieses Wort gar kein Wort wäre?
[GS 2.96.17] Wenn aber schon in äußeren Beziehungen ein jedes einfache Wort eine mehr inwendige Erklärung und Zergliederung zulassen muß, um wie viel mehr muß demnach ein jedes äußere Wort auch einen inwendigen geistigen Sinn haben, indem doch alles, was durch äußere Worte bezeichnet wird, selbst ein inwendiges Geistiges, also Kraftvolles und Wirkendes haben muß. Ein Vater hat sicher auch Seele und Geist. Wird das Wort den Begriff „Vater“ wohl richtig bezeichnen, wenn es sein Seelisches und Geistiges ausschließt? Sicher nicht, denn der wesenhafte Vater besteht aus Leib, Seele und Geist, also aus Auswendigem, Innerem und Inwendigstem. Wenn sonach der wesenhafte Vater lebendig also beschaffen ist, muß solches dann nicht auch wie in einem Spiegel im Worte, durch das der wesenhafte Vater als Vater bezeichnet wird, ebensogut vollkommen bezeichnend zugrunde liegen?
[GS 2.96.18] Ich meine, deutlicher und klarer läßt sich ein notwendiger innerer Sinn des Wortes nicht darstellen. Daraus aber kann auch ersichtlich sein, daß der Herr, so Er auf der Welt Seinen Willen kundgibt, Er ihn für äußere Menschen nach Seiner ewigen göttlichen Ordnung nicht anders kundgeben kann, als eben nur durch äußere, bildliche Darstellungen, in denen dann offenbar ein innerer und ein innerster Sinn zugrunde liegt. Dadurch ist dann der ganze Mensch von seinem Inwendigsten bis zu seinem Äußersten nach der göttlichen Liebe versorgt.
[GS 2.96.19] Da wir aber nun die Notwendigkeit und die Gewißheit solcher Einrichtung mehr als handgreiflich dargetan haben, so wird es nun auch ein gar Leichtes sein, den inneren, wahren Sinn unseres Gesetzes beinahe von selbst zu finden, und so er von mir dargestellt wird, wenigstens als den unumstößlichen, einzig wahren und allgemein geltenden zu erkennen. – Und so gehen wir sogleich zu solcher Darstellung über! –
97. Kapitel – Der innere, eigentliche Sinn des 10. Gebotes.
[GS 2.97.1] Das Gesetz lautet sonach, wie wir es bereits auswendig wissen: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib“ – oder: Du sollst kein Verlangen haben nach deines Nächsten Weib, was eines und dasselbe ist. – Wer ist denn „das Weib“ und wer ist der „Nächste“?
[GS 2.97.2] Das Weib ist eines jeden Menschen Liebe und der Nächste ist jeder Mensch, mit dem ich irgend in Berührung komme oder der irgend, wo es sein kann, möglich und notwendig ist, meiner Hilfe bedarf. Wenn wir das wissen, so wissen wir im Grunde schon alles.
[GS 2.97.3] Was besagt demnach das Gebot? Nichts anderes als: Ein jeder Mensch soll nicht eigenliebig die Liebe seines Nächsten fordernd zu seinem Besten verlangen; denn Eigenliebe ist an und für sich nichts anderes, als sich die Liebe des andern zuziehen zum eigenen Genusse, aber ihm selbst keinen andern Funken Liebe mehr wiederzuspenden.
[GS 2.97.4] Also lautet demnach das Gesetz in seinem geistigen Ursinne. Man sagt aber:
[GS 2.97.5] Hier ist es offenbar im Sinne des Buchstabens wiedergegeben, den man im Anfange ebensogut wie jetzt hätte aussprechen können, wodurch vielen Abirrungen vorgebeugt gewesen wäre. – Ich aber sage: Das ist allerdings richtig. Wenn man einen Baum in der Mitte auseinanderspaltet, so kommt der Kern auch nach außen, und man kann ihn dann ebenso bequem beschauen wie ehedem die Rinde.
[GS 2.97.6] Der Herr aber hat den inneren Sinn darum geflissentlich weise in ein äußeres naturmäßiges Bild verhüllt, damit dieser heilige, inwendige, lebendige Sinn nicht sollte von irgend böswilligen Menschen angegriffen und zerstört werden, wodurch dann alle Himmel und Welten in den größten Schaden gebracht werden könnten. Aus diesem Grunde hat auch der Herr gesagt: „Vor den großen und mächtigen Weisen der Welt soll es verborgen bleiben und nur den Kleinen, Schwachen und Unmündigen geoffenbart werden“.
[GS 2.97.7] Es verhält sich so ja schon mit den Dingen der Natur. Nehmen wir an, der Herr hätte die Bäume sogestalt erschaffen, daß ihr Kern und ihre Hauptlebensorgane zu äußerst des Stammes lägen – saget selbst, wie vielen Gefahren wäre da ein Baum zu jeder Sekunde ausgesetzt?
[GS 2.97.8] Ihr wisset, wenn man eines Baumes inneren Kern geflissentlich oder mutwillig durchbohrt, so ist es um den Baum geschehen. Wenn irgendein böser Wurm die Hauptstammwurzel, welche mit dem Kerne des Baumes in engster Verbindung ist, durchnagt, so stirbt der Baum ab. Wem ist nicht der bösartige sogenannte „Borkenkäfer“ bekannt? Was tut dieser den Bäumen? Er nagt zuerst am Holze und frißt sich hier und da in die Hauptorgane des Baumes ein und der Baum stirbt ab. Wenn der Baum auf diese wohlverwahrte Weise schon so manchen Lebensgefahren ausgesetzt ist, wie vielen wäre er erst dann ausgesetzt, so seine Hauptlebensorgane zu äußerst des Stammes lägen?
[GS 2.97.9] Sehet, gerade so und noch ums Unaussprechliche heikler verhält es sich mit dem Worte des Herrn. Würde da gleich anfänglich der innere Sinn nach außen gegeben, so bestände schon lange keine Religion mehr unter den Menschen. Sie hätten diesen inneren heiligen Sinn in seinem Lebensteile ebensogut zernagt und zerkratzt, wie sie es mit der äußeren Rinde am Baume des Lebens getan haben. Schon lange wäre so die innere heilige Stadt Gottes ebenso zerstört, daß da kein Stein auf dem andern geblieben wäre, wie sie es mit dem alten Jerusalem getan haben und wie sie es getan haben mit dem äußeren, allein Buchstabensinn innehabenden Worte.
[GS 2.97.10] Denn das Wort Gottes in seinem äußeren Buchstabensinne, wie ihr es in der Heiligen Schrift vor euch habt, ist von dem Urtext so sehr verschieden, wie das heutige höchst elende Städtchen Jerusalem von der alten Weltstadt Jerusalem verschieden ist.
[GS 2.97.11] Diese ganze Versetzung und Zerstückung und auch Abkürzung im alleinigen äußeren Buchstabensinne ist aber dennoch dem inneren Sinne nicht nachteilig, weil der Herr durch Seine weise Vorsehung schon von Ewigkeit her die Ordnung so getroffen hat, daß eine und dieselbe geistige Wahrheit unter den verschiedenartigsten äußeren Bildern unbeschadet erhalten und gegeben werden kann.
[GS 2.97.12] Ganz anders aber läge der Fall, wenn der Herr sogleich die nackte innere geistige Wahrheit ohne schützende äußere Umhüllung gegeben hätte. Sie hätten diese heilige, lebendige Wahrheit zernagt und zerstört nach ihrem Gutdünken, und es wäre eben dadurch um alles Leben geschehen gewesen.
[GS 2.97.13] Weil aber der innere Sinn so verdeckt ist, daß ihn die Welt unmöglich je ausfindig machen kann, bleibt das Leben gesichert, wenn auch dessen äußeres Gewand in tausend Stücke zerrissen wird. Und so klingt dann freilich der innere Sinn des Wortes, wenn er geoffenbart wird, als wäre er gleich dem Außensinne des Wortes, und kann ebenfalls durch artikulierte Laute oder Worte ausgedrückt werden. Aber das beirrt die Sache nicht im geringsten. Deswegen bleibt er dennoch ein innerer, lebendiger, geistiger Sinn und ist als solcher dadurch erkennbar, daß er die gesamte göttliche Ordnung umfaßt, während das ihn enthaltende Bild nur ein spezielles Verhältnis ausdrückt, welches, wie wir gesehen haben, nie von einer allgemeinen Geltung sein kann.
[GS 2.97.14] Wie aber das soeben abgehandelte Gebot im Bilde nur ein äußeres Hüllwerk ist, und wie der euch nun bekannt gegebene innere Sinn ein wahrhaft innerer, geistiger und lebendiger ist, das wollen wir sogleich durch eine kleine Nachbetrachtung in ein klares Licht setzen.
[GS 2.97.15] Das äußere bildliche Gebot ist bekannt, innerlich heißt es: Habe kein Verlangen nach der Liebe deines Bruders oder deiner Schwester!
[GS 2.97.16] Warum wird denn hier dieses inhalts- und lebensschwere Gebot in das Bild des nicht zu begehrenden Weibes gehüllt?
[GS 2.97.17] Ich mache euch bei dieser Gelegenheit nur auf einen Ausspruch des Herrn Selbst aufmerksam, in dem Er Sich über die Liebe des Mannes zum Weibe also äußert, da Er spricht: „Also wird ein Sohn seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen“.
[GS 2.97.18] Was will der Herr dadurch anzeigen? Nichts anderes als: des Menschen mächtigste Liebe auf dieser Welt ist die zu seinem Weibe. Denn was liebt der Mensch in seiner Ordnung mehr auf der Welt als sein liebes braves, gutes Weib? Im Weibe steckt somit des Mannes ganze Liebe, wie umgekehrt das Weib in seiner Ordnung sicher nichts mächtiger liebt als einen ihrem Herzen entsprechenden Mann.
[GS 2.97.19] So wird denn auch in diesem Gebote unter dem Bilde des Weibes die ganze Liebe des Mannes oder des Menschen überhaupt gesetzt, weil das Weib im Ernste nichts anderes als eine äußere, zarte Umhüllung der Liebe des Mannes ist.
[GS 2.97.20] Wem kann nun bei dieser Erklärung entgehen, daß unter dem Bilde: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib“ ebensoviel gesagt ist als: Du sollst nicht zu deinem Vorteil die Liebe deines Nächsten verlangen, und zwar die ganze Liebe, weil das Weib auf der Welt ebenfalls die ganze Liebe des Mannes in sich begreift.
[GS 2.97.21] Wenn ihr dieses nur einigermaßen genau betrachtet, so werdet ihr es sogar mit den Händen greifen, daß alle äußeren, uns bekannten Unbestimmtheiten des äußeren bildlichen Gesetzes nichts als lauter innere allgemeine Bestimmtheiten sind. Wie, wollen wir sogleich sehen.
[GS 2.97.22] Sehet, das „Du“ ist unbestimmt. Warum? Weil dadurch im inneren Sinne jedermann verstanden wird, einerlei ob männlichen oder weiblichen Geschlechtes. Ebenso ist das Weib unbestimmt, denn es ist nicht gesagt, ob ein altes oder ein junges, ob eines oder mehrere, ob ein Mädchen oder eine Witwe. Warum ist solches unbestimmt? Weil die Liebe des Menschen nur eine ist, und ist weder ein altes noch ein junges Weib, noch eine Witwe, noch ein lediges Mädchen, sondern sie als die Liebe ist in jedem Menschen nur eine. Nach dieser soll der Nebenmensch kein Verlangen haben, weil sie eines jeden Menschen eigenstes Leben ist. Ein jeder, der nach dieser Liebe ein habsüchtiges, neidisches oder geiziges Verlangen hat, erscheint gewisserart als ein Mordlustiger neben seinem Nächsten, indem er sich dessen Liebe oder Leben zu seinem Vorteil bemächtigen möchte. Also ist auch der Nächste unbestimmt. Warum? Weil darunter im geistigen Sinne jeder Mensch ohne Unterschied des Geschlechtes verstanden wird.
[GS 2.97.23] Ich meine, daraus sollte euch schon ziemlich klar sein, daß der von mir euch kundgegebene innere Sinn der allein rechte ist, weil er alles umfaßt.
[GS 2.97.24] Es wird hier vielleicht mancher, aus seinem Mondviertellichte sich brüstend, einwenden und sagen: Wenn die Sache sich so verhält, da ist es ja keine Sünde, wenn jemand seines Nächsten Weib oder Töchter beschläft oder sie dazu verlangt. Da sage ich: Oho, mein lieber Freund! Mit diesem Einwurfe hast du stark ins Blaue gedroschen. Wird unter dem, daß du die Liebe deines Nächsten nicht begehren sollst, und zwar seine ganze Liebe, nicht alles das verstanden, was er als lebensteuer in seinem Herzen trägt? Siehe, also sind auch im Ernste nicht nur das Weib und die Töchter deines Nächsten in dem Gebote deinem Verlangen vorenthalten, sondern alles, was die Liebe deines Bruders umfaßt.
[GS 2.97.25] Aus diesem Grunde auch wurden uranfänglich die zwei letzten Gebote als ein Gebot zusammen gegeben. Sie sind nur dadurch unterschieden, daß im neunten Gebote des Nächsten Liebe mehr sonderheitlich zu respektieren dargestellt ist, im zehnten Gebote aber wird eben dasselbe im inwendigsten Sinne ganz allgemein zur respektierenden Beobachtung zusammengefaßt dargestellt.
[GS 2.97.26] Daß sonach auch das Begehren des Weibes und der Töchter des Nächsten verboten ist, kann sicher ein jeder Mensch mit seinen Händen greifen. Es verhält sich mit der Sache gerade also, als so man jemandem einen ganzen Ochsen gibt, man damit auch seine Extremitäten, seinen Schweif, Hörner, Ohren und Füße usw. mitgibt. Oder so der Herr jemandem eine Welt schenken würde, da wird er ihm doch alles, was auf derselben ist, mitgeben und nicht sagen: Nur das Innere der Welt ist dein, die Oberfläche aber gehört mir.
[GS 2.97.27] Ich meine, klarer kann die Sache zum Verständnisse des Menschen nicht gegeben werden. Wir haben nun den inneren, wahren Sinn dieses Gebotes, wie er in allen Himmeln ewig geltend ist und die Glückseligkeit aller Engel bedingt, vollkommen kennengelernt und sind jedem möglichen Einwurfe begegnet. Also sind wir damit auch zu Ende und wollen uns daher sogleich in den elften glänzenden Saal vor uns begeben. Allda werden wir erst alles bisher Gesagte im klarsten Lichte wie auf einem Punkte zusammengefaßt und bestätigt finden. – Also treten wir hinein! –
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35. — Das neunte und zehnte Gebot
[GEJ 7.35.1] Sagte die Helias: „O Herr und Meister, bei dem neunten und zehnten Gebote finde ich gleich von vornherein einen wahrlich nicht unbedeutenden Anstand, und der besteht darin, daß wir Neujuden nun ein neuntes und zehntes Gebot haben, während Moses doch nur ein neuntes Gebot zum Schlusse seiner Grundgesetzgebung gab. Das gesamte neunte Gebot aber lautet: ,Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses, laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes, noch seines Knechtes noch seiner Magd, noch seines Ochsen noch seines Esels, noch alles dessen, was der Nächste hat!‘
[GEJ 7.35.2] Mit dem hat die Grundgesetzgebung ihr Ende; denn gleich darauf floh nach der Erzählung Mosis das Volk aus Furcht vor den Blitzen, Donnern, vor dem Posaunenschall und vor dem gewaltigen Rauchen des Berges und bat Moses, daß er allein mit Gott reden solle – denn so es noch länger Gottes alles erschütternde Stimme anhören solle, dann würde alles Volk sterben vor zu großer Angst und Furcht –, worauf dann Moses das Volk beruhigte und vertröstete. Von einem weiteren zehnten Gebote ist dann weiter keine besondere Rede mehr.
[GEJ 7.35.3] Doch bei uns ist das ,Laß dich nicht gelüsten nach deines Nächsten Weibe!‘ im neunten Gebot ausgelassen, und es ist daraus ein zehntes Gebot gemacht worden, und noch andere benennen das das neunte und alles andere das zehnte Gebot. Es fragt sich nun zuerst: Hat Moses von Gott doch zehn Gebote oder nur neun erhalten?“
[GEJ 7.35.4] Sagte Ich: „Anfangs, Meine liebe Helias, wahrlich nur neun; später dann, als er gezwungen war, die zerbrochenen ersten steinernen Gesetzestafeln wieder durch neue zu ersetzen, hat er selbst das letzte Gebot in zwei abgeteilt, um das ehebrecherische Begehren nach eines Nächsten Weibe – was die Juden in Ägypten sich sehr zu eigen gemacht hatten und dadurch in beständigem Hader und fortwährender Zwietracht lebten und sich gegenseitig zu Todfeinden wurden – recht anschaulich zu machen, und am Ende setzte er auf den Ehebruch sogar die leibliche Todesstrafe, weil das noch so weise Wort bei den in alle Sinnlichkeiten versunkenen Juden nichts fruchtete.
[GEJ 7.35.5] Und so weißt du nun, wann, wie und warum aus dem letzten, neunten Gebot ein für sich bestehendes zehntes entstand. An der Zahl aber liegt hier ja ohnehin nichts, sondern nur allein an der Sache, und so kannst du hier deine Kritik entweder bloß über das gesamte neunte Gebot oder auch über das gesonderte zehnte Gebot für sich aufstellen. Das hängt nun bloß von dir ab, wie es dir lieber ist. Und du kannst nun schon zu reden anfangen!“
[GEJ 7.35.6] Sagte die Helias: „O Herr und Meister über alles! Das Reden wäre für meine schon von Geburt aus sehr geläufige Zunge schon gerade recht; aber ich sehe es da auch schon zum voraus ein, daß ich wieder völlig umsonst werde geredet haben. Denn wer kann aus seiner großen Dummheit heraus Dir irgend etwas vorbringen, das Du ihm nicht sogleich tausendfältig widerlegen könntest! Wenn aber das, warum da noch reden?“
[GEJ 7.35.7] Sagte Ich: „Ja siehe, du Meine sonst überaus liebe Tochter, du möchtest wohl auch gern einmal recht haben, wie das schon nahe bei den meisten Weibern der Fall ist; aber es handelt sich hier durchaus nicht um eine eitle Rechthaberei, sondern um den größten Lebensernst, und da müsset ihr mit euren alten Irrtümern von selbst ans Tageslicht treten, damit ihr sie an Meinem wahrsten und lebendigsten Lichte desto vollkommener erkennen möget! Und darum lasse Ich nun dich für alle reden, da Ich nur zu gut weiß, daß du ein sehr gutes und scharfes Gedächtnis besitzest, dazu auch eine sehr beugsame Zunge, und daß eben du durch deinen Rabbi am meisten die Lücken und Mängel am Gesetz und an den Propheten gar wohl kennengelernt hast. Und so rede du nun nur wie zuvor ganz geradeheraus, was dir etwa auch an diesem Gesetze als nicht so ganz in der vollsten und besten Ordnung vorkommen sollte!“
[GEJ 7.35.8] Sagte die Helias: „Herr, so man das tut, was Du willst, begeht man doch sicher keine Sünde, und auf das gestützt, muß ich hier schon ganz offen bekennen, daß ich mit – sage – diesem ganzen neunten Gebote am allerwenigsten und schon eigentlich ganz und gar nicht einverstanden bin, weil all das darin Verbotene jeder klaren Vernunft den reinen Hohn spricht, – erstens, weil alles darin Enthaltene schon ohnehin hinreichend im sechsten und siebenten Gebote enthalten ist, und zweitens, weil dem Menschen darin ganz ordentlich das Denken, Fühlen und Wünschen untersagt ist!
[GEJ 7.35.9] Was liegt denn daran, so irgendein armer Mensch, der sein ganzes Leben hindurch zum Dienen und zur schweren Arbeit um magere Kost und um einen schlechten Lohn von Geburt aus verurteilt war, sich auch dann und wann denkt und sogar eine Sehnsucht bekommt, auch einmal ein Haus oder ein liebes Weib oder einen Ochsen oder Esel als Eigentum zu besitzen?! Denn es wird sein für ihn frommer Wunsch ja ohnehin nie erfüllt werden! Wenn es ihn nach so etwas auch gar nie gelüsten soll, so muß ihm zuvor ja doch das Denken, Fühlen und Empfinden ganz genommen werden.
[GEJ 7.35.10] Wahrlich, es kommt mir dieses alberne Gebot geradeso vor, als so Moses den Menschen den Gebrauch ihrer Sinne und dazu auch ihrer Hände und Füße untersagt hätte, was sich aber noch um vieles bescheidener ausgenommen hätte, als wenn er ihnen die innersten Lebensfunktionen verboten hätte, für die doch wahrlich kein Mensch etwas kann, wenn sie in ihm, durch allerlei Umstände und Verhältnisse geweckt und erregt, vor sich gehen.
[GEJ 7.35.11] Ich will das hier gar nicht mehr in irgendeine Anregung bringen, daß dieses Gebot ganz besonders wahrnehmbar nur für den Mann gegeben ist; allein dieser Grund ist bereits erörtert worden, und man kann da nun schon mit der größten Bestimmtheit annehmen, daß ein jedes Gesetz das Weib ebensogut angeht wie den Mann und es da denn auch für das Weib also gesagt ist: ,Du sollst nicht begehren deiner Nächsten Mann!‘ Das ist im Gesetze sonach alles in der Ordnung; aber daß ein Mensch nicht denken, nicht fühlen, nichts wünschen und auch nichts empfinden soll, – da hört sich aber auch schon alles auf!
[GEJ 7.35.12] Es ist schon wahr, daß in uns allerlei Gedanken, auch allerlei Wünsche, Begehrungen und endlich auch Bestrebungen und Taten guter und böser Art entstehen; aber ohne die vorhergehenden Gedanken, aus denen freilich gar oft schlechte Handlungen entstehen, können auch keine guten Entschließungen und Taten zum Vorschein kommen. Das muß jedem Engel und jedem nur einigermaßen vernünftigen Menschen klar und sehr begreiflich sein. Und so sage ich, daß dieses letzte Gesetz, insoweit es den Menschen schlechte Handlungen verbietet, schon ganz in der Ordnung ist, obschon meines Erachtens überflüssig, weil das, wie schon früher bemerkt, ohnehin durch das sechste und siebente Gebot geschehen ist. Aber es ist ganz und gar nicht in der Ordnung, so es dem Menschen das Denken, Fühlen, Empfinden und ein daraus sicher hervorgehendes leises Wünschen, Gelüsten und Begehren verbietet.
[GEJ 7.35.13] Zum Beispiel ich, meine Eltern und mein Bruder haben unser Vermögen und Besitztum ganz ohne unser Verschulden verloren und haben nun nichts als unser nacktes Leben und durch Deine Gnade, o Herr, die guten Freunde. So wir denn in unserer großen Armut die Reichen und Großen im Überflusse schwelgen sahen, – haben wir da gesündigt, so wir das Begehren in uns fühlten, nur einen ganz kleinen Teil von ihrem Überflusse unser nennen zu dürfen?! So es uns in unserem Hunger auch nicht einmal gelüsten soll, uns von den überfüllten Schüsseln nur dem Gedanken nach einmal zu sättigen, dann hört sich aber schon alles auf!
[GEJ 7.35.14] Zu dem kommt da noch eine große Frage: ob an dem, was die Erde trägt, die eigentlich Gottes Grund und Boden ist, nicht alle in diese Welt ohne ihr Verschulden gesetzten Menschen wenigstens so viel natürliches Recht besitzen sollen, daß sie nur zur Notdurft ihren Leib versorgen können. Warum müssen oder sollen manche Menschen gar so viel ihr eigen nennen, und das unter allem möglichen gesetzlichen Schutze, die allergrößte Zahl dafür aber nichts und muß sich am Ende auch noch das göttliche Gesetz dahin gefallen lassen, daß sie kein Verlangen nach dem haben sollen, was als Überfluß die Großen und Reichen ihr Eigentum nennen? Man nimmt ihnen dadurch ja ohnehin nichts weg; aber wenn man kein notwendiges Verlangen nach dem Überflusse des Reichen haben darf, so darf man ihn als ein Bettler ja auch nicht darum bitten! Denn das Bitten setzt ja notwendig eine durch die Not gezwungene Lüsternheit nach einem Teile des Besitzes des reichen Nächsten voraus.
[GEJ 7.35.15] Wir Armen dürfen demnach nur zu den Besitzern kommen und sie um eine Arbeit bitten und uns dafür mit dem noch so schmalen Liedlohne (Gesindelohn) völlig zufrieden geben, da jedes weitere Verlangen eine gesetzwidrige Lüsternheit nach dem wäre, was des reichen Nächsten ist und er sein nennt. O Herr und Meister, das kann ein höchst liebevoller Schöpfer nie und niemals also gewollt und also angeordnet haben! Das können nur schon von alters her habsüchtige Menschen unter dem Titel der Vorsehung Gottes also gewollt und gemacht haben, auf daß wir Armen sie auch nicht einmal mit unseren Gedanken in ihrem Besitze stören sollen.
[GEJ 7.35.16] O Herr und Meister, der Du so überweise und allmächtig bist, – was sagst Du nun dazu? Denn ich habe geredet nun und habe dargestellt, was ich an diesem letzten Grundgesetz als nach meinem menschlichen Verstande überaus mangelhaft gefunden habe, freilich infolge von dem, was ich von meinem Rabbi bekommen habe. Oh, gib Du uns allen darüber nun ein rechtes Licht; denn ich denke mir, daß eben dieses gar nicht möglich zu haltende Gesetz die Menschen am meisten zu allerlei Sünden und anderen Verbrechen verleitet hat, weil ich nur zu gut weiß, daß eben dieses letzte Gesetz beinahe von allen verständigeren Juden als ein nicht göttliches erkannt wird! Oh, öffne Deinen heiligen Mund und gib uns Deinen Willen kund!“