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09

Lebensübungen > Der Weg zum wahren Leben
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Mangelnde Selbstbeherrschung 
bei Schriftgelehrten, und bei jenen, die ihnen bewusst glauben oder von der wichtigen Liebtätigkeit garnichts wissen





Der neunte Träger (der Lebenskräfte) lautet: 



Gott, der Herr, hat dir mannigfache Sinne und Kräfte verliehen. 

Diese sollst du im Zaume halten wie ein junges Bäumchen im Garten deines Lebens, damit es mächtig heranwachse zur riesigen Kraft und Stärke eines mächtigen Baumes. 

Wenn du aber solche deine Sinne, Triebe und Begierden nach allen Richtungen herumschießen lässest, so wird dein Lebensbaum nie zur vereinten Kraft erwachen, sondern entweder verdorren oder zu einem nichtigen Gebüsche und Gestrüppe werden, in dem sich wohl allerlei Geschmeiß aufhalten wird, aber die Vögel des Himmels werden nimmer da ihre Wohnung nehmen.



Der Weg zur Erlösung Teil 9:



[HIM 3.400617.9] Der Geist nämlich hat eben auch wie der Leib und wie die Seele entsprechende geistige Organe – 
  • als gleich dem Gehöre und der Vernunft die Empfindung oder die Wahrnehmung
  • gleich dem Lichte und dem Verstande den Willen
  • gleich dem Geschmacke und dem Behagen der empfangenen Eindrücke des Schalls und des Lichtes die Aufnahmefähigkeit alles Welttümlichen in entsprechenden Formen,
  • gleich dem des Geruchs und der Wahrnehmung von Gut und Böse die Einsicht von Wahrem und Falschem 
  • und endlich gleich dem allgemeinen Gefühle und dem Bewußtsein des naturmäßigen Lebens die aus diesem allen hervorgehende Liebe.


 



9. Gebot



14. Du sollst dich nicht gelüsten (begehren) lassen des Hauses deines Nächsten; 
du sollst dich nicht gelüsten (begehren) lassen des Weibes deines Nächsten, noch seines Knechtes, noch seiner Magd, noch seines Ochsen, noch seines Esels, noch irgend etwas, das dein Nächster hat.
(2 Mose 20)



Geistige Sonne Band 2
87. Kapitel – Neunter Saal – 9. Gebot.

[GS 2.87.1] Wir sind bereits im neunten Saale und erschauen allda wieder unsere Rundtafel, auf welcher geschrieben steht:
[GS 2.87.2] „Du sollst nicht nach dem verlangen, was deines Nächsten ist, weder nach seinem Hause, nach seinem Ochsen, nach seinem Esel und nach seinem Grunde, noch nach allem dem, was auf demselben wächst.“ –
[GS 2.87.3] Wenn wir dieses Gebot betrachten, so müssen wir offenbar uns in die nämlichen Urteile verlieren und die nämliche Kritik durchmachen, die wir bereits im siebenten Gebote kennengelernt haben. Denn auch hier ist abermals vom Eigentum die Rede, und daß man nach dem kein Verlangen haben soll, was da einer oder der andere sich nach außenhin rechtlich zueignete.
[GS 2.87.4] Wer sollte da nicht sogleich wieder auf die Frage kommen und sagen: Wie konnte wohl dieses Gebot dem israelitischen Volk in der Wüste gegeben werden, wo daselbst doch niemand weder ein Haus, noch einen Ochsen, noch einen Esel, noch einen Grund und eine Saat auf demselben hatte? Man müßte sich dieses Eigentum bei dem israelitischen Volke gegenseitig nur eingebildet haben. Und da könnte es allenfalls heißen: Wenn sich dein Nächster irgendetwas Ähnliches zu besitzen einbildet, so sollst du dir nicht auch einbilden, etwas Ähnliches oder gar die Einbildung deines Nächsten selbst dir also eigentümlich einzubilden, als wäre sie im Ernste dein Eigentum oder als möchtest du sie wenigstens eigentümlich besitzen.
[GS 2.87.5] Ich meine, es werden hier nicht viele kritische Urteile vonnöten sein, um das überaus Luftige eines solchen Gebotes auf den ersten Blick einzusehen. Ein Gebot muß ja allezeit nur zu irgendeiner Sicherung einer festen Realität da sein, an deren Verlust einem jeden etwas gelegen sein muß. Was aber ein Luftschlösserarchitekt gegen einen andern Luftschlösserarchitekten verliert, so dieser sich im Ernste die gesetzwidrige Dreistigkeit nehmen sollte, seinem Gefährten ähnliche Luftschlösser zu bauen, ich meine, solch einen enormen Schaden abzuwägen, dazu würde wohl eine überaus feine, ja geradezu ätherisch geisterhafte Haarwaage vonnöten sein. Sollte auch nach der Meinung einer gewissen Sekte auf der Erde der Erzengel Michael mit dergleichen Instrumenten im Ernste zum Überflusse versehen sein, so bin ich aber doch fest überzeugt: ein so überaus zartfühlendes Gewicht-Maßinstrument fehlt ihm sicher.
[GS 2.87.6] Ich zeigte aber hier solches nur an, um dadurch das völlig Nichtige eines rein eingebildeten Besitztumes so klar als möglich vor die Augen zu stellen. Wenn sich die Sache aber also verhält, wozu dann ein solches Gebot, das durchaus keine Sicherung des Eigentums eines andern im Schilde führen kann, wo niemand ein ähnliches Eigentum besitzt, nach dem man zufolge dieses Gebotes kein Verlangen tragen soll?
[GS 2.87.7] Man wird aber hier einwenden und sagen: Der Herr hat das vorausgesehen, daß sich die Menschen mit der Zeit untereinander ein Eigentumsrecht schaffen werden, und hat in dieser Hinsicht bei dieser Gelegenheit schon im voraus ein Gebot erlassen, durch welches ein künftiges Eigentum der Menschen gesichert sein sollte und niemand ein gegenseitiges Recht habe, sich das Eigentum seines Nächsten auf was immer für eine Art zueignen zu dürfen. Das wäre ein schöner Schluß! Ich meine, man könnte der göttlichen Liebe und Weisheit nicht leichtlich eine größere Entehrung zufügen als durch ein solches Urteil.
[GS 2.87.8] Der Herr, der es doch sicher vor allem einem jeden Menschen abraten wird, sich auf der Erde etwas anzueignen, der Herr, vor dem jeder irdische Reichtum ein Greuel ist, sollte ein Gebot erlassen haben zum Behufe und zur Begünstigung der Habsucht, der Eigenliebe, des Wuchers und des Geizes, ein Gebot zur sicheren Erweckung des gegenseitigen Neides?
[GS 2.87.9] Ich glaube, es wird hier nicht vonnöten sein, noch mehr Worte zu verlieren; denn das Widersinnige solch einer Exegese liegt zu offen vor jedermanns Augen, als daß es nötig wäre, ihn durch ein langes und breites daraufzuführen.
[GS 2.87.10] Um aber die Sache doch auch für den Blindesten handgreiflich zu machen, frage ich einen jeden grundgelehrten Juristen: Worauf gründet sich denn ursprünglich das Eigentumsrecht? Wer hat denn dem ersten Menschen das Eigentumsrecht einer Sache eingeräumt? Nehmen wir ein Dutzend Auswanderer in einem noch unbewohnten Erdstriche an. Sie finden ihn und siedeln sich dort an. Laut welcher Eigentums- und Besitzrechts-Urkunde können sie sich denn eines solchen Landes als Eigentümer bemächtigen und sich dort als rechtmäßige Besitzer seßhaft machen?
[GS 2.87.11] Ich weiß schon, was man hier sagen wird: Wer zuerst kommt, hat das Grundrecht. Gut, sage ich, wer aber hat demnach von den zwölf Auswanderern mehr oder weniger Recht auf das gefundene Land? Man wird sagen: Streng genommen hat der erste Veranlasser zu der Auswanderung, oder der, der allenfalls vom Verdeck eines Schiffes dieses Land zuerst erschaut hatte, mehr Recht. Gut, was hat aber der Veranlasser vor den andern voraus? Wären sie nicht mit ihm gezogen, so wäre er sicher auch daheim geblieben. Was hat denn der erste Erschauer vor den übrigen voraus? Daß er vielleicht schärfere Augen als die anderen hat? Sollen dann dieses nur ihm zugute kommenden Vorzuges wegen die anderen benachteiligt sein? Das wäre doch etwas zu unbillig geurteilt. Also müssen doch sicher alle zwölf ein gleiches Eigentumsrecht auf dieses vorgefundene Land haben.
[GS 2.87.12] Was werden sie aber tun müssen, um ihr gleiches Besitztumsrecht auf dieses Land zu realisieren? Sie werden es teilen müssen in zwölf gleiche Teile. Wer aber sieht bei dieser Teilung nicht auf den ersten Wurf die kommenden Zwistigkeiten? Denn sicher wird der A zum B sagen: Warum muß denn gerade ich diesen Teil des Landes in Besitz nehmen, der nach meiner Beurteilung offenbar schlechter ist als der deinige? Und der B wird aus demselben Grunde erwidern: Ich sehe nicht ein, warum ich meinen Landteil gegen den deinigen vertauschen soll. Und so können wir unsere zwölf Kolonisten zehn Jahre lang das Land teilen lassen, und wir werden es nicht erleben, daß die Teilung allen vollkommen recht sein wird.
[GS 2.87.13] Werden aber diese Zwölf untereinander übereinkommen und das Land zu einem Gemeingute machen; kann da unter den Zwölfen ein das Eigentum sicherndes Gebot erlassen werden? Kann einer dem andern etwas wegnehmen, wenn das ganze Land allen gleich gehört und somit auch dessen Produkte, von denen ein jeder nach seinem Bedarf nehmen kann, ohne dem andern dafür eine Rechnung zu legen?
[GS 2.87.14] Man ersieht hier im ersten Falle, daß ursprünglich eine Eigentumsrechtsschaffung nicht leichtlich denkbar ist. Um zu sehen, daß solches wirklich der Fall ist, dürfet ihr nur auf die ersten Ansiedler gewisser Gegenden eures eigenen Landes hinblicken, z.B. auf die sogenannten Herren-Kloster-Geistlichen, die gewisserart die ersten Kolonisten einer Gegend waren. Wären sie mit der Teilung zurechtgekommen und hätten sie selbe als gut befunden, so würden sie sicher kein Gemeingut gebildet haben.
[GS 2.87.15] Kurz und gut, wir können tun, was wir wollen, so können wir nirgends ein ursprüngliches Eigentumsrecht finden. Und wenn da jemand mit seinem Grundrecht kommt, da frage ich, ob man den Nachkömmling bei seinem Auftreten in der Welt entweder gleich töten oder ihn langsam verhungern lassen solle? Oder soll man ihn aus diesem Lande treiben; oder ihn auf die Barmherzigkeit der Grundbesitzer anweisen, ihn daneben aber sogleich gegen diese mit dem neuesten Gebote belegen?
[GS 2.87.16] Ich meine, da ließe sich doch wohl fragen, aus welchem Grunde ein solcher Nachkömmling gegen die Grundrechtbesitzer sogleich bei seinem ersten Auftreten, für das er nicht kann, zu einem Sündenbocke gemacht werden sollte, während die ersten sich gegenseitig in dieser Art nie versündigen können? Welcher Jurist kann mir wohl ein solches Benehmen als rechtskräftig beweisen? Ich meine, man müßte hier nur einen Satan zum Advokaten machen, der solches zu erweisen imstande wäre; denn einem jeden nur einigermaßen recht und billig denkenden Menschen dürfte ein solcher Rechtsbeweis unmöglich sein.
[GS 2.87.17] Ich sehe aber schon, man wird sagen: Bei den ersten Kolonisierungen eines Landes kann zwischen den Kolonisten freilich kein wechselseitiges Eigentumsrecht statthaben, besonders wenn sie sich untereinander einvernehmlich für das Gemeingut ausgeglichen haben. Aber zwischen Kolonisationen, welche die ersten Staatenbildungen sind, tritt doch sicher das Eigentumsrecht ein, sobald sie sich gegenseitig als bestehend festgestellt haben.
[GS 2.87.18] Gut, sage ich, ist das der Fall, so muß sich eine jede Kolonie mit einem ursprünglichen Eigentumsrechte ausweisen. Wie aber kann sie das, nachdem sie nur ein Nutzungsrecht vom Herrn aus hat, aber kein Besitzrecht?
[GS 2.87.19] Das Nutzungsrecht hat seine Urkunde in dem Magen und auf der Haut. Wo aber spricht sich das Besitzrecht aus, besonders wenn man erwägt, daß ein jeder Mensch, sei er einheimisch oder ein Fremdling, in seinem Magen und auf seiner Haut dieselbe göttliche vollgültige Nutzungsrechtsurkunde mit sich bringt, wie sie der Einheimische hat? Wenn man sagt: Das Besitzrecht hat seinen Grund ursprünglich im Nutzungsrechte, so hebt dieser Satz sicher jedes spezielle Besitztum auf, weil jeder das gleiche Nutzungsrecht hat. Kehrt man aber die Sache um und sagt: Das Besitzrecht verschafft einem erst das Nutzungsrecht, da kann man dagegen nichts anderes sagen als das alte Rechtswort: „Potiori jus“, was mit anderen Worten so viel sagen will als: Schlage so viel Nutzungsrechtsbesitzende tot, daß du dir allein einen Strich Landes durch die Gewalt deiner Faust völlig zueignen kannst.
[GS 2.87.20] Sollte etwa noch einigen fremden Nutzungsrechtsbesitzern der Appetit kommen, dir dein erkämpftes Besitztum laut ihres göttlichen Nutzungsrechtes streitig zu machen, so schlage sie alle tot oder setze sie wenigstens im besseren Falle als steuerpflichtige Untertanen ein, damit sie in deinem erkämpften Besitztume im Schweiße ihres Angesichtes für dich arbeiten und du ihnen dann ihr Nutzungsrecht nach deinem Wohlgefallen bemessen kannst.
[GS 2.87.21] Wer kann, von göttlicher Seite betrachtet, den Krieg rechtfertigen? Was ist er? Nichts als ein grausamster Gewaltstreich, das Nutzungsrecht den Menschen zu nehmen und dafür ein Besitzrecht gewaltsam einzuführen, das heißt, das göttliche Recht zu vertilgen und an dessen Stelle ein höllisches einzuführen.
[GS 2.87.22] Wer könnte demnach wohl von Gott aus ein Gesetz erwarten, welches das ursprüngliche, in jedermanns Wesen sich deutlich beurkundende göttliche Nutzungsrechtsgesetz aufheben und an dessen Stelle mit göttlicher Macht und Autorität ein höllisches Besitztumsgesetz rechtskräftigen sollte? – Ich meine, das Widersinnige dieser Behauptung ist für einen Einzelblinden sogar sonnenhell und klar ersichtlich und mit behandschuhten Händen zu greifen.
[GS 2.87.23] Daraus geht aber hervor, daß dieses Gesetz sicher eine andere Bedeutung haben muß, als es die Menschen darstellen, wo es nur das Besitztum sichert. Als göttliches Gesetz muß es ja auch in allen Himmeln aus der Tiefe der göttlichen Ordnung gültig sein. Wo aber besitzt jemand im Himmel Häuser, Ochsen, Esel und Äcker? Im Himmel sind lauter Nutzungsrechtige, und der Herr allein besitzungsrechtig. – Wir wollen daher sogleich zu der rechten Bedeutung dieses Gesetzes übergehen. –

88. Kapitel – Betrachtungen zum 9. Gebot.

[GS 2.88.1] Bevor wir jedoch die volle Löse aussprechen wollen, wird es notwendig sein, noch einige Bemerkungen voranzuschicken, durch welche so manchen juridischen Vielfraßen und übergelehrten Völkerrechts-Verkündigern der Mund gestopft werden soll. Denn diese könnten etwa das Besitzrecht vom Sammelrechte ableiten, wodurch sie uns wenigstens scheinbar schlagen könnten. Daher wollen wir uns auch in diesem Punkte verschanzen.
[GS 2.88.2] Es ist allerdings nicht in Abrede zu stellen, daß jedermann vor dem Nutzungsrechte das Sammelrecht haben muß. Denn bevor sich jemand nicht mit seinen Händen und mit seiner Kraft etwas holt und zubereitet, kann er sein Nutzungsrecht nicht geltend machen. Das ist einmal richtig, bevor jemand einen Apfel in den Mund stecken will, muß er ihn vom Baume oder vom Boden lesen.
[GS 2.88.3] Für das „Sammelrecht“ hat er ebenfalls mehrere göttliche Urkunden aufzuweisen. Urkunde Nr. 1 sind die Augen. Mit diesen muß er schauen, wo etwas ist. Urkunde Nr. 2 sind die Füße. Mit diesen muß er sich dahin bewegen, wo etwas ist. Urkunde Nr. 3 sind die Hände. Mit denen muß er dahin greifen und nehmen, wo etwas ist. Also laut dieser Urkunde hat der Mensch vom Herrn aus das Sammelrecht als urrechtlich zu seinem unbestreitbaren Eigentume.
[GS 2.88.4] Könnte man aber hier nicht sagen: Ist das Gesammelte dann nicht vollkommen ein Eigentum dessen, der es laut seines göttlichen Sammelrechtes zu seiner Nutzung gesammelt hat? Hat nun ein anderer das Recht, seine Hände oder sein Verlangen darnach zu richten, was sich sein Nächster gesammelt hat? Denn offenbar bedingt ein Recht das andere. Habe ich vom Schöpfer aus das natürliche Nutzungsrecht, das im Magen und auf der Haut geschrieben ist, so muß ich auch das Sammelrecht haben, weil ich ohne das Sammelrecht das Nutzungsrecht nicht befriedigen kann.
[GS 2.88.5] Was nützt mir aber das Sammelrecht, wenn es mir den Bissen nicht sichert, den ich zum Munde führe? Denn so da jedermann das Recht hat, mir den Apfel, den ich mit meiner Hand laut meines Sammelrechtes aufgeklaubt habe, aus der Hand zu nehmen, weil er etwa zu bequem ist, sich selbst einen aufzuklauben, so gehe ich offenbar mit meinem Nutzungsrechte ein und muß wohl oder übel verhungern.
[GS 2.88.6] Es ist somit notwendig, daß das Sammelrecht wenigstens auf das ein Eigentumsrecht fordern kann, was es sich gesammelt hat, weil sonst an kein Nutzungsrecht ehrlichermaßen zu denken ist.
[GS 2.88.7] Mit dem Sammelrecht verbindet sich das Bereitungs- und Verfertigungsrecht. Ist es mir aber nicht gestattet, auf das von mir Bereitete und Verfertigte ein vollkommenes Eigentumsrecht geltend zu machen, so ist alle Tätigkeitskraft umsonst, und ich bin genötigt, erstens alle eßbaren Dinge heimlich roh zu verzehren und zweitens stets nackt umherzugehen. Denn so ich mir ein Kleid verfertige und ein anderer, der zu diesem Geschäft zu faul ist, nimmt es mir laut seines Nutzungsrechtes weg, Frage, was sollte denn da mein eigenes Nutzungsrecht dazu für eine Miene machen?
[GS 2.88.8] Wenn ich mir in einer kälteren Gegend ein Haus erbaue und habe laut des Sammel- und Verfertigungsrechtes dabei kein Eigentumsrecht, da kann mich die nächstbeste Gesellschaft aus dem Hause treiben und selbst davon an meiner Statt ihr Nutzrecht ausüben.
[GS 2.88.9] Daraus aber ist ja ersichtlich, daß mit dem natürlichen Erwerbsrechte ein gewisses prärogatives (urrechtliches) Eigentumsrecht für den gewerbstätigen Menschen eingeräumt sein muß, ohne ein solches Eigentumsrecht, rein genommen und betrachtet, keine menschliche Gesellschaft als bestehend möglich auch nur gedacht werden kann.
[GS 2.88.10] Ist aber nun das Sammel- und das Bereitungsrecht als vollkommen gültig eingeräumt, so muß auch ein Fleck Grundes, auf dem ich eine Saat angebaut, wie ein Baum, den ich gepflanzt und veredelt habe, mir prärogativ als Eigentum eingeantwortet sein.
[GS 2.88.11] Frage aber weiter: Wer antwortet mir solches ein bei Beginn einer Kolonie? Die Sache läßt sich leicht erklären. Die Kolonisten wählen aus ihrer Mitte einen von jeder Habsucht ledigen und zugleich weisesten Chef. Diesem räumen sie die Austeilungs- und somit auch die Einantwortungsrechte ein, unter der gegenseitigen eidlichen Schutzversicherung zur Aufrechthaltung und Befolgung seines Spruches. Dieser Versicherung zufolge wird ein oder der andere sich Widersetzende von den Ordnungsliebenden in die Schranken des Spruches von seiten des Oberhauptes zurückgewiesen. Auf die Mittel, wie oder wodurch, kommt es nicht an, denn diese können und müssen erst nach dem Grade der Widerspenstigkeit bestimmt und dann gehandhabt werden.
[GS 2.88.12] Wer sieht hier nicht auf den ersten Augenblick die Unterwürfigkeit und die erste monarchische Gründung eines Staates? Wer aber sieht auch nicht zugleich ein, daß, sobald das Sammel-, das Erwerbs- und Bereitungsrecht mit einem prärogativen Eigentumsrecht systematisch verbunden ist, niemandem auf seinem ihm zuerkannten Eigentum das Sammel-, Erwerbs- und Bereitungsrecht beschränkt werden kann. Im Gegenteile muß dem leitenden Chef ja nur vorzugsweise daran gelegen sein, seine Leitlinge soviel als möglich zum Sammel- und Bereitungsfleiße auf ihren eigentümlich eingeräumten Besitzungen anzuspornen. Und je mehr sich jemand auf seinem Besitztume durch Fleiß erwirbt, in eine desto angenehmere Lage versetzt er sich, seinem Nutzungsrechte die unbeschränkte Gewähr zu leisten.
[GS 2.88.13] Ist aber einmal dieses Eigentumsrecht zur Sicherung des Sammel-, Erwerbs- und Nutzrechtes notwendig festgestellt, so zieht dieses Recht zwangsläufig das Hutrecht nach sich; denn ohne dieses Recht ist keiner ein eigentumsberechtigter Besitzer des ihm vom Chef eingeantworteten Eigentums.
[GS 2.88.14] Dieses Hutrecht aber setzt zuerst eine genaue Vermessung des Besitztumes voraus. Sind die Grenzen einmal fest gezogen, dann erst kann ein jeder Besitzer von dem Hutrechte oder dem Rechte der Verteidigung seines Eigentums Gebrauch machen.
[GS 2.88.15] Dieses Hutrecht ist aber ohne bevollmächtigte Hüter nicht durchführbar. Es müssen also Wehrmänner aufgestellt werden, welche das unbeschränkte Recht haben, die Grenzen eines jeden zu sichern. Sie müssen daher das Exekutionsrecht haben, also ein Straf- oder Züchtigungsrecht. Wer aber sollte diese Wehrmänner leiten? Sicher niemand anderer als der die ganze Kolonie leitende Chef.
[GS 2.88.16] Hier haben wir also notwendig die Entstehung des Militärstandes, zugleich aber auch die Feststellung einer unbeschränkten Macht des Chefs, der nun schon durch die Wehrmänner gebieten und seine Gebote sanktionieren kann.
[GS 2.88.17] Haben wir es so weit gebracht, wer kann da noch auftreten und sagen: Die gegenwärtigen Staatsverfassungen sind nicht auf diesem göttlichen Rechte basiert? Ja, es ist einem Kritiker alles recht, nur kann er das Obereigentumsrecht des Monarchen noch nicht begreifen. Ich aber sage: Hat man das Frühere so erwiesen, was bei weitem schwieriger war, so läßt sich das Obereigentumsrecht eines Monarchen daneben mit einer Schlafmütze beweisen. – Wir wollen sehen.
[GS 2.88.18] Wenn nun von seiten der Weisheit des leitenden Chefs, alles eigentumsberechtigt ist und dem Chef zur Bewachung des Besitztums der Kolonisten allzeit einsatzfähige Wehrmänner an die Seite gestellt sind, hat da der Chef nicht ein zweifaches Recht, die durch seine Weisheit beglückten Kolonisten zu fragen und zu sagen: Ich bin in eurer Mitte, habe durch meine Weisheit für euch gesorgt, und ihr habt mich eben darum zum leitenden Chef gemacht, weil ihr mich als den am wenigsten habsüchtigen Mann unter euch wohl erkannt habt.
[GS 2.88.19] Ich habe sonach das Land unter euch gerecht verteilt und schütze nun mit meiner Weisheit und mit den weise geleiteten Wehrmännern euer Eigentum. Aber bei der Verteilung habe ich zufolge meiner Habsuchtslosigkeit mich selbst ganz vergessen. Ihr werdet aber sicher einsehen, so euch an meiner ferneren weisen Leitung notwendig etwas gelegen sein muß, daß ich von der Luft nicht leben kann. Was soll ich denn hernach zu meinem Unterhalt haben, um leben zu können? Zeit zum Sammeln habe ich keine, denn ich muß meine Zeit zum steten Nachdenken verwenden, wie sich euer Besitztum fortwährend sichern lassen möchte.
[GS 2.88.20] Ihr werdet also einsehen, daß ein treuer Arbeiter auch seines Lohnes wert ist. Daher verordne ich, daß ihr miteinander darüber übereinkommet, mir aus eurem eigentümlich gesicherten Vorrate einen Unterhalt zu verschaffen. Ich kann das von euch mit um so größerem Rechte beanspruchen, als die Erhaltung eures gegenseitigen Eigentumsrechts lediglich von meiner Erhaltung abhängt. Neben meiner Erhaltung aber ist noch die andere euer Eigentum sichernde Erhaltung der Wehrmannschaft vonnöten, denn auch sie hat nicht Zeit zum Arbeiten, indem sie eure Grenzen in guter Ordnung bewachen muß.
[GS 2.88.21] Euer eigenes Heil und Wohl müssen es euch sonach vor die Augen stellen, daß ich und die Wehrmannschaft euch gegenüber erwerbslos dastehen, und daß darum ein jeder aus euch zur festen Gründung seines eigenen Wohles sich zu einer bestimmten Steuerung an mich wird bequemen müssen.
[GS 2.88.22] Diese ausgesprochene Forderung erscheint allen Kolonisten vollkommen rechtlich und billig, und sie bequemen sich zur Steuerung. Auf diese Weise hat der leitende Chef schon sein erstes natürliches, wenn schon nicht Ober-, so doch Miteigentumsrecht bei allen Kolonisten geltend gemacht.
[GS 2.88.23] Zwischen dem Miteigentumsrecht und dem Obereigentumsrecht aber ist eine so kleine Kluft, daß über sie sogar das kleinste Kind dem andern in den Sack greifen kann. Der Chef braucht hier bloß zu sagen: Meine lieben Kolonisten! Es kann euch nicht unbekannt sein, daß sich uns gegenüber noch eine andere Kolonie uns gleichermaßen seßhaft gemacht hat. Um uns aber vor ihr zu schützen, müsset ihr mir das uneingeschränkte Recht in allem einantworten, so daß ich im Notfalle als euer Chef gewisserart als Obereigentümer eures Eigentumes dastehe und in einem solchen Falle die Außengrenzen nach meiner weisen Einsicht befestigen kann. Ich muß das Recht haben, in euer aller Namen zu eurem Wohle mit einer fremden Nation, falls sie mächtiger sein sollte als wir, zweckmäßig zu unterhandeln.
[GS 2.88.24] Ferner müsset ihr als die meiner Leitung bedürftigen Kolonisten aus dem leichtverständlichen Grunde auch einsehen, daß ich als euer Haupt in eurer Mitte einen festen Ort erbaut haben muß, in dem ich mich vor allem zu eurer Erhaltung notwendig schützen und erhalten kann. Aber es ist zu meiner für euer Wohl berechneten Sicherheit nicht genug, daß ihr mir ein Wohnhaus errichtet, sondern um mein Wohnhaus her müssen in gerechter Anzahl noch andere Wohnhäuser zur Aufnahme der lediglich von meiner Leitung abhängigen Wehr- und Hutmannschaft errichtet werden. Das heißt mit andern Worten: Ihr müßt mir in eurer Mitte eine feste Wohnstätte (Residenz) erbauen, in welcher ich völlig gesichert bin, sowohl vor fremden als auch vor euren möglicherweise eigenen Angriffen.
[GS 2.88.25] Wir sehen hier mit klarem Augenlichte, wie der Monarch sich notwendigerweise zum Obereigentümer eines Landes stempelt. Aber das sei nicht hinreichend. Wir wollen noch andere Gründe vernehmen, und zwar aus dem Munde des Gründers selbst, denn er spricht ferner:
[GS 2.88.26] Meine lieben Kolonisten, den unumstößlichen Grund für die Errichtung eines festen Wohnplatzes für mich in eurer Mitte habe ich zu eurer Einsicht dargetan. Also hättet ihr den ersten Grund. Höret mich aber weiter an: Das Land ist weitgedehnt; es ist unmöglich, daß ich überall selbst sein kann. Daher will ich mit euch eine Prüfung halten und werde aus euch die Weiseren als meine Amtsführer und Stellvertreter im Lande verteilen. Diesen Stellvertretern ist dann jedermann zu seinem eigenen Wohle denselben Gehorsam schuldig wie mir selbst.
[GS 2.88.27] Sollte jedoch einem oder dem andern Untertanen meiner weisen Leitung von diesen meinen erwählten Amtleuten ein vermeintliches Unrecht zugefügt worden sein, so hat in diesem Falle ein jeder das Recht, seine Beschwerde bei mir anzubringen, wo er dann versichert sein kann, daß ihm nach Umstand der Sache das vollkommene Recht zuteil wird. Dagegen müsset ihr mir aber eben zu eurem eigenen Wohle, damit allen Streitigkeiten vorgebeugt werde, die treueste und gewissenhafteste Versicherung geben, euch ohne die geringste fernere Widerrede meinem Endurteil willig zu fügen. Im entgegengesetzten Falle muß mir zum Wohle aller ebenfalls das unbestreitbare Recht von allen zugesichert werden, einen gegen mein Endurteil Widerspenstigen mit züchtigender Gewalt zur Befolgung meines Willens zu nötigen. Wenn dieses alles in der Ordnung errichtet und gehandhabt wird, dann erst werdet ihr ein wahrhaft glückliches Volk sein!
[GS 2.88.28] Wir sehen hier einen zweiten von allem Früheren abgeleiteten Schritt: Nr. 1 zur Alleinherrschaft und Nr. 2 zum obereigentümlichen Besitze des ganzen Landes. Und also hätten wir den ersten vollkommen in der Natur der Sache begründeten Grund auf diese Weise unwiderlegbar zur Schau gestellt. Dieser Grund kann der natürliche, von der menschlichen Gesellschaft abgeleitete notwendige genannt werden. Aber es wird da jemand sagen: Solches alles ist an und für sich ebenso naturgerecht richtig, als wie sicher und gewiß der Mensch der Augen zum Sehen und der Ohren zum Hören bedarf. Wir sehen diese an sich noch ganz rohen Kolonisten an und erblicken sie im Ernste allertätigst und voll Gehorsam gegen ihren Leiter.
[GS 2.88.29] Aber aus eben diesem Gehorsam fangen die Kolonisten an, sich mit der Zeit vor ihrem Leiter mehr und mehr zu fürchten. Und in dieser Furcht fragen bald der eine, bald der andere sich gegenseitig: Woran liegt es denn, daß unter uns allein dieser Mensch so außerordentlich gescheit ist und wir alle gegen ihn als wahrhafte Tölpel zu betrachten sind? Diese Frage, so gering und unscheinbar sie im Anfange erscheint, ist von außerordentlicher Wichtigkeit und drückt in ihrer Beantwortung erst dem Umstand der Alleinherrschaft und des Obereigentums eines Monarchen das unverletzbare Amtssigill auf. Das klingt sonderbar, dürfte so mancher im voraus sagen, allein nur eine kleine Geduld, und wir werden die Sache sogleich in einem anderen Lichte erschauen! –

89. Kapitel – Der innere Sinn des 9. Gebotes.

[GS 2.89.1] Sehet, bis jetzt haben wir alles das aus dem Naturgrunde sich entwickeln gesehen; aber es fehlte bisher noch jedem Grunde eine höhere göttliche Sanktion, durch die allein der Mensch auf der Erde, besonders in seinem einfachen Naturzustande, zur unverbrüchlichen Beobachtung alles dessen geleitet wird, was ihm von seinem Oberhaupte als Pflicht auferlegt wurde.
[GS 2.89.2] Je mehr im Anfange ein solcher Primitivmonarch sein Volk weise leitet, und je mehr das Volk durch die Erfolge davon überzeugt wird, daß der Leiter wirklich weise ist, desto mehr wird es sich auch gegenseitig zu fragen anfangen: Woher hat dieser seine Weisheit und woher wir unsere Dummheit? Das Volk weiß noch außerordentlich wenig oder nichts von Gott, der Leiter aber hat davon schon mehr oder weniger gute Begriffe.
[GS 2.89.3] Was braucht er nun, wenn das Volk in naturmäßiger Hinsicht so viel als möglich geordnet dasteht, zu tun, besonders wenn er solche Fragen von vielen Seiten her in Erfahrung bringt? Er beruft die Fassungsfähigeren zusammen, verkündigt ihnen ein höchstes Wesen, welches alles geschaffen hat und alles leitet. Sagt ihnen dann zur Beantwortung ihrer vielseitigen Frage, daß er zu ihrem Wohle die leitende Weisheit unmittelbar von diesem höchsten Wesen habe. Er zeigt ihnen als einem überaus gläubigen Volke auch mit der größten Leichtigkeit die unleugbare Existenz einer allerhöchsten, alles erschaffenden, erhaltenden und leitenden Gottheit, und daß eben von dieser Gottheit nur derjenige mit tiefer Weisheit begabt wird, den sie zur beseligenden Leitung der Völker bestimmt hat.
[GS 2.89.4] Das will dann so viel sagen als: „Von Gottes Gnaden“, oder wie bei den Römern: „Favente Jove“. Ist dieser Schritt gemacht, so ist der Alleinherrscher und Obereigentümer fix und fertig und sitzt nun vollkommen sicher in seiner Herrsch-Mitte, unterstützt von naturmäßig mächtiger und von geistig noch mächtigerer Notwendigkeit.
[GS 2.89.5] Ein jeder, der nun alles dieses gründlich durchgegangen hat, muß endlich sagen: Fürwahr, allem dem läßt sich nicht ein Atom groß einwenden, denn es hängt ja alles mit den ersten naturrechtlichen Urkunden eines jeden Menschen so enge zusammen, daß man daran nicht den kleinsten Faden entzweischneiden darf, um nicht eine glückliche menschliche Gesellschaft bis in ihre innersten Fundamente zu zerstören. Denn man nehme da hinweg, was man will, so wird sich der Defekt sobald in den ersten Naturprinzipien eines jeden Menschen wahrnehmen lassen.
[GS 2.89.6] Wenn aber demnach die Sache sich also verhält, so folgt ja doch sonnenklar daraus, daß der Herr Himmels und der Erde durch dieses neunte Gebot nichts als die vollkommene Sicherung des bestimmten Eigentums zur Aufrechthaltung der ersten Naturrechtsprinzipien aufgestellt hat. Und so kann da kein anderer Sinn hinter dem Gebote stecken, als den seine Worte bezeichnen.
[GS 2.89.7] Denn so man diesem Gebote irgendeinen anderen Sinn unterlegen will oder kann, so hebt man dadurch den von einem höchsten Wesen sanktionierten Hauptgrund des ersten naturrechtlichen bürgerlichen Verbandes auf. Das Eigentumsrecht, wenn es aufgehoben ist, hebt notwendigerweise die früheren Urdokumente eines jeden Menschen auf, und niemand kann da mehr etwas sammeln und verfertigen. Kann er das nicht, so gehen sein Magen und seine Haut unter, und der Mensch wird mit seiner Existenz schlimmer daran sein als jedes Tier. Mit der Wegnahme des Wortsinnes dieses Gebotes nimmt man ja schon im voraus jedes leitende Oberhaupt hinweg, und die Menschheit steht in ihrem ersten unter das Tierreich gesunkenen wildesten chaotischen Naturzustande da.
[GS 2.89.8] Das ist richtig, meine lieben Freunde und Brüder. Wir haben bis jetzt gesehen, daß durch die Darstellung des innern geistigen Sinnes der äußere naturmäßige Sinn in seiner gerechten Außenwirkung nirgends verletzt worden ist. Wir haben auch gesehen, daß durch die Unkenntnis des inneren Sinnes ein gegebenes Gebot entweder nur sehr schwer oder nicht selten kaum zum dritten Teile, manchmal aber auch garnicht beobachtet wird und beobachtet ward.
[GS 2.89.9] Wird aber ein Gebot dem inneren Sinne nach erkannt, dann ergibt sich die naturmäßige Beobachtung von selbst, gerade also, als so jemand einen guten Samen in das Erdreich legt. Da wird sich dann aus ihm die fruchttragende Pflanze von selbst entwickeln, ohne daß dabei der Mensch eine ohnehin zu nichts führende Manipulation anwendet.
[GS 2.89.10] Und so ist es auch bei diesem Gebote der Fall. Wird es innerlich erkannt und beachtet, so fällt alles Äußere, was der Buchstabensinn berührt, von selbst der guten göttlichen Ordnung zufolge aus. Ist aber das nicht der Fall, klebt man bloß am äußeren Sinne, so hebt man eben dadurch alle urrechtlichen Dokumente des Menschen auf. Die Herrscher werden zu Tyrannen und die Untertanen zu Geizhälsen und Wucherern. Die Haut der Sanften wird über die Militärtrommel gespannt oder die gutmütigen Esel von Untertanen werden zum arglistigen Spielwerkzeug der Mächtigen und Wucherer.
[GS 2.89.11] Die Folgen davon sind Volksaufstände, Revolutionen, Staatenumwälzungen und Zerstörungen, gegenseitige Volkserbitterungen, dann darauffolgende langwierige blutige Kriege, Hungersnot, Pestilenz und Tod.
[GS 2.89.12] Wie lautet aber demnach derjenige Sinn, durch dessen Beobachtung alle Völker ihr unzerstörbares zeitliches und ewiges Glück finden müssen? Er lautet ganz kurz also:
[GS 2.89.13] Achtet euch untereinander aus gegenseitiger wahrhaftiger Bruderliebe, und keiner beneide den andern, so er von Mir, dem Schöpfer, seiner größeren Liebe wegen mehr begnadigt wurde. Der Begnadigtere aber lasse seine daraus hervorgehenden Vorteile allen seinen Brüdern als Bruder so viel als möglich zugute kommen, so werdet ihr dadurch unter euch einen ewigen Lebensverband gründen, den keine Macht ewig je zu zerstören imstande sein wird!
[GS 2.89.14] Wer sieht aus dieser Darstellung des Gebotes nicht auf den ersten Augenblick ein, daß durch seine Beobachtung nicht ein Häkchen des Buchstabensinnes gekrümmt wird. Und wie leicht ist dann dieses Gebot naturmäßig zu beobachten, wenn man es also geistig beobachtet. Denn wer seinen Bruder achtet in seinem Herzen, der wird auch seine Sammlungen und Einrichtungen achten. Durch die geistige Beobachtung dieses Gebotes wird allem Wucher und aller übertriebenen Erwerbssucht vorgebeugt, welche aber nur im alleinigen Buchstabensinne ihren sanktionierten Vertreter oder Advokaten finden. – Eine kleine Nachbetrachtung wird uns dieses alles noch ins klarste Licht setzen. –

90. Kapitel – Vom Segen der weisen Beschränkung.

[GS 2.90.1] Es ist in diesem allem, wie in dem Gebote, geistig und naturmäßig durchaus nicht als sünd- oder fehlerhaft bezeichnet, daß jemand das mit seinen Händen für seine Notdurft Gesammelte und Verfertige sich aneigne, und zwar in einem solchen Grade, daß sein Nachbar durchaus nicht das Recht haben soll, ihm ein solches Eigentumsrecht auf was immer für eine Weise streitig zu machen. Im Gegenteile findet ein jeder darin nur eine vollkommene Sicherstellung seines rechtlich erworbenen Eigentums.
[GS 2.90.2] Wohl aber ist in allem dem Gesagten, wie im Gebote selbst, eine weise Beschränkung in dem Rechte, zu sammeln, einem jeden geboten. Daß das Gebot aber solches im naturmäßigen Sinne sogar aus der göttlichen Ordnung heraus bezweckt haben will, läßt sich aus den ersten jedem Menschen angeborenen Ureigentums-Dokumenten auf das Sonnenklarste beweisen. Wie aber? Das wollen wir sogleich sehen.
[GS 2.90.3] Wieviel bedarf der erste Rechtskompetent im Menschen, der Magen nämlich, nach gerechtem Maße? Solches kann ein jeder mäßige Esser sicher genauest bestimmen. Nehmen wir an, ein mäßiger Esser braucht für den Tag drei Pfund Speise, was sich auf dreihundertfünfundsechzig Tage leicht berechnen läßt. Das ist sonach ein naturgerechtes Bedürfnis eines Menschen. Dieses Quantum darf er für sich alljährlich ersammeln. Hat er Weib und Kinder, so kann er für jede Person dasselbe Quantum zusammenbringen, und er hat da vollkommen seinem Naturrechte gemäß gehandelt. Einem starken Esser, der besonders schwere Arbeiten verrichten muß, sei das Doppelte zu ersammeln frei gestattet.
[GS 2.90.4] Wenn dieses allgemein beobachtet wird, da wird die Erde nimmer von einer Not zu sagen haben. Denn vom Herrn aus ist ihr fruchtbarer Flächenraum so gestellt, daß bei gehöriger Bearbeitung und Verteilung des Bodens zwölftausend Millionen Menschen völlig genügend ihren Lebensunterhalt finden können. Gegenwärtig aber leben kaum etwas über eintausend Millionen Menschen auf der Erde, und darunter gibt es bei siebenhundert Millionen Notleidende.
[GS 2.90.5] Worin liegt der Grund davon? Weil eben die Bedingungen dieses göttlichen Gesetzes, welches in der Natur eines jeden Menschen gegründet ist, nicht in die lebendige Ausübung gebracht werden.
[GS 2.90.6] Gehen wir aber weiter. Wie groß da ein Mensch ist, und wieviel er zur Bedeckung seiner Haut bedarf, läßt sich ebenfalls leicht bemessen. Es sei aber einem jeden Menschen gestattet, sich nach Beschaffenheit der Jahreszeit eine vierfache Hautbedeckung zu verschaffen. Das ist der naturgerechte Maßstab für die Ansammlung der Kleiderstoffe und Bereitung derselben. Ich will aber noch einmal so viel hinzufügen, was die Oberkleidung betrifft, und viermal so viel für die Unterkleidung, und das des reinlichen Wechsels wegen.
[GS 2.90.7] Wenn dieser Maßstab beobachtet wird, da wird es auf der ganzen Erdoberfläche keinen nackten Menschen geben. Aber wenn auf der Erde ungeheure Kleiderstoff-Fabriken errichtet sind, welche die Rohstoffe um erzwungene Schandpreise ankaufen, daraus dann eine zahllose Menge bei weitem mehr luxuriöser als nützlicher Kleidungszeuge fabrizieren, dieselben zumeist um himmelschreiende Preise an die dürftige Menschheit verkaufen, dann aber auch viele wohlhabende Menschen sich im Verlaufe von zehn Jahren, besonders weiblicherseits, mit mehr als hundertfachem Kleiderwechsel versehen – da wird dieses naturgerechte Ebenmaß auf das Allergewaltigste gestört. Gehen wir aber weiter.
[GS 2.90.8] Wie groß braucht denn ein Haus zu sein, um ein Paar Menschen mit Familie und der nötigen Dienerschaft ehrlich und bequem zu beherbergen? Gehet aufs Land und überzeugt euch, und ihr werdet sicher darüber ins klare kommen, daß zu einer gerechten und bequemen Beherbergung keine hundert Zimmer fassende Schlösser und Paläste erforderlich sind.
[GS 2.90.9] Was über ein solches Verhältnis ist, ist wider die Ordnung Gottes und somit wider Sein Gebot.
[GS 2.90.10] Wie groß muß denn ein Grundstück sein? Nehmen wir ein mittelerträgliches Land. Auf diesem kann bei mäßiger Bearbeitung, und zwar auf einem Flächenraume von tausend eurer Quadratklaftern, für einen Menschen selbst in Mitteljahren ein völlig hinreichender, ein Jahr dauernder Lebensbedarf erbeutet werden. Bei einem guten Boden genügt die Hälfte, bei einem schlechten Boden lassen wir das Doppelte vom Mittelboden für eine Person gelten. Soviel Personen sonach ein Familienhaus zählt, so oftmal darf es naturrechtlich diesen bestimmten Grundboden-Flächenraum in den Besitz nehmen. Wir wollen aber in unserem Ausmaße recht freigebig sein und geben für die Person das Doppelte und bestimmen solches auch vollkommen als naturrechtlich von Gott aus gebilligt. Wenn die Gründe so verteilt würden, so könnten ebenfalls über siebentausend Millionen Familien auf der Erdoberfläche ihr vollkommen gesichertes Grundbesitztum finden.
[GS 2.90.11] Wie es aber jetzt auf der Erde mit der Grundverteilung aussieht, so gehört der Grund und Boden den wenigen Grundbesitzern zu eigen. Alles übrige Volk ist entweder nur im Mit-, Unter- oder Pachtbesitze, und der noch bei weitem größte Teil des Volkes auf der Erde hat nicht einen Stein, den er seinem Haupte unterlegen könnte.
[GS 2.90.12] Wer sonach in was immer für einer Hinsicht über dieses jetzt gegebene Maß besitzt, der besitzt es gegen das göttliche und gegen das Naturgesetz widerrechtlich und trägt als solcher Besitzer die fortwährende Versündigung an diesem Gebote an sich. Diese Versündigung ist er nur dadurch zu tilgen imstande, daß er den möglichst größten Grad der Freigebigkeit besitzt und sich gewisserart nur als einen Sachwalter ansieht, seinen zu großen Besitz für eine gerechte Anzahl Nichtshabender zu bearbeiten. – Wie aber solches in diesem Gebote zugrunde liegt, wollen wir im zweiten Punkte dieser Nachbetrachtung ersehen. –

91. Kapitel – Wer sündigt gegen die göttliche Urordnung des 9. Gebotes?

[GS 2.91.1] Fürs zweite drückt das Gebot selbst die weise Beschränkung des Sammel- und Verfertigungsrechtes offenkundig und handgreiflich aus. Wenn wir das im ersten Punkte bezeichnete verhältnismäßige Urgrundeigentümliche daneben zur Beschauung aufstellen, so deutet das 9. Gebot ja genau darauf hin, indem es ausdrücklich untersagt, ein Verlangen nach dem zu haben, was des andern ist.
[GS 2.91.2] Was ist also des andern? Des andern ist auf dem vom Herrn zum allgemeinen Unterhalte der Menschen geschaffenen Erdboden gerade so viel, als ihm sein naturrechtliches, von seinem Bedürfnisse abgeleitetes Maß gibt. Wer demnach über dieses Maß sammelt und verfertigt, der versündigt sich schon im ersten Grade tatsächlich wider dieses Gebot, indem in diesem Gebote sogar die verlangende Begierde schon als sträflich dargestellt ist.
[GS 2.91.3] Im zweiten Grade versündigt sich der Träge gegen dieses Gebot, der zu faul ist, sein ursprünglich gerechtes Sammelrecht auszuüben, dafür nur stets mit der Begierde umhergeht, sich dessen zu bemächtigen, was ein anderer urnaturrechtlich gesammelt und verfertigt hat.
[GS 2.91.4] Wir sehen daraus, daß man sich sonach gegen dieses Gebot auf eine zweifache Weise verfänglich machen kann, nämlich erstens durch eine übertriebene Sammel- und Verfertigungsgier, zweitens durch gänzliche Unterlassung derselben. Für beide Fälle aber steht das Gebot gleichlautend mit der weisen Beschränkung da. Im ersten Falle beschränkt es die übertriebene Sammel- und Verfertigungsgier, im zweiten Falle die Faulheit und beabsichtigt dadurch die gerechte Mitte; denn es drückt nichts anderes aus als die Achtung mit Liebe vereint für das naturgerechte Bedürfnis des Nebenmenschen.
[GS 2.91.5] Man wird aber hier entgegentreten und sagen: Es gibt in der gegenwärtigen Zeit überaus reiche und wohlhabende Menschen, welche bei all ihrem Reichtume und ihrer Wohlhabenheit nicht eine Quadratspanne Grundeigentum besitzen. Sie haben sich durch glückliche Handelsspekulationen oder Erbschaft in einen großen Geldreichtum versetzt und leben nun von ihren rechtlichen Zinsen. Was soll es mit diesen? Ist ihr Vermögen nach dem göttlichen Urrecht naturgesetzlich oder nicht? Denn sie beschränken durch ihren Geldbesitz keines Menschen Grundeigentum, indem sie sich nirgends etwas ankaufen wollen, sondern sie leihen ihr Geld auf gute Posten zu den gesetzlichen Zinsen aus; oder sie machen anderweitige erlaubte Wechselgeschäfte und vermehren dadurch ihr Stammkapital jährlich um viele tausend Gulden, wo sie nach dem Rechte des Naturbedürfnisses nicht den hundertsten Teil ihres jährlichen Einkommens zu ihrer guten Verpflegung bedürfen. Sie sind aber dabei nicht selten im übrigen sehr rechtliche, mitunter auch wohltätige Menschen. Verfehlen sich auch diese gegen unser neuntes Gebot?
[GS 2.91.6] Ich sage hier: Es ist das einerlei, ob jemand auf was immer für eine Art über sein Bedürfnis hinaus zuviel Geldschätze oder zuviel Grund besitzt. Das alles ist gleichwertig. Denn wenn ich so viel Geld habe, daß ich mir damit mehrere Quadratmeilen Grund und Boden als staatsgesetzlich eigentümlich ankaufen kann, so ist das ebensoviel, als wenn ich mir für dieses Geld wirklich so viel Grund und Boden zu eigen gemacht hätte. Im Gegenteil ist es sogar schlechter und der göttlichen Ordnung viel mehr zuwiderlaufend. Denn wer da so viel Grundeigentum besäße, der müßte dabei doch notwendigerweise einige tausend Menschen einen Lebensunterhalt sich mit verschaffen lassen, indem er für sich persönlich doch unmöglich einen so großen Grundbesitz zu bearbeiten imstande wäre.
[GS 2.91.7] Betrachten wir aber einen Menschen, der zwar keinen Grundbesitz hat, aber so viel Geld, daß er sich damit nahezu ein Königreich ankaufen könnte. Er kann dieses Geld im strengsten Falle allein nutzbringend verwalten, oder er braucht dazu höchstens einige wenige Berechnungsgehilfen, die von ihm einen im Verhältnis zu seinem Einkommen sehr mäßigen Gehalt haben, welcher oft kaum hinreicht, ihre Bedürfnisse, besonders wenn sie Familie haben, zu befriedigen.
[GS 2.91.8] Kein solcher Geldbesitzer aber kann sich mit der Art und Weise, wie er zu dem Gelde gekommen ist, entschuldigen, ob durch Spekulation, ob durch eine gewonnene Lotterie oder ob durch eine Erbschaft. In jedem Falle steht er vor Gott geradeso da wie ein Hehler neben dem Diebe. Wieso denn, dürfte jemand fragen?
[GS 2.91.9] Was heißt reich werden durch glückliche Spekulation? Das ist und heißt nichts anderes als einen rechtmäßigen Verdienst vieler wucherisch an sich reißen, dadurch vielen den rechtmäßigen Verdienst entziehen und ihn sich allein zueignen. In diesem Falle ist ein durch glückliche Spekulation reich gewordener Mensch ein barster Dieb. Bei einem Lotteriegewinne ist er es auf gleiche Weise, weil ihm der Einsatz von vielen allein zugute kommt. Bei einer Erbschaft aber ist er ein Hehler, der das widerrechtliche Gut seiner Vorfahren, die nur auf die zwei vorerwähnten Arten es sich haben zueigen machen können, ebenso für sich in Besitz nimmt. –

92. Kapitel – Wuchersinn – das Verdammlichste vor dem Herrn.

[GS 2.92.1] Aber man wird sagen: Diese Bestimmung klingt sonderbar; denn was kann der Erbe dafür, wenn er das Vermögen entweder seiner Eltern oder sonstiger reicher Anverwandten staatsgesetzlich rechtlich überkommen hat? Sollte er für sich bei solcher Übereignung den naturgerechten Anteil berechnen, von dem Erbe nur so viel nehmen, als dieser Anteil ausmacht, und dann den anderen Teil an wen immer verschenken? Oder sollte er das ganze Vermögen zwar übernehmen, davon aber nur den ihm gebührenden Naturteil als Eigentum annehmen, den großen Überschuß aber entweder zur Unterstützung dürftig gewordener Faulenzer selbst verwalten oder solchen Überschuß sogleich zum Behufe wohltätiger Anstalten an die Vorsteher eben dieser Anstalten abtreten?
[GS 2.92.2] Diese Frage ist hier so gut wie eine, der man gewöhnlich entweder keine oder im höchsten Falle eine nur einsilbige Antwort schuldig ist. Sind denn das göttliche Gesetz und das Staatsgesetz oder die göttliche Weisheit und Fürsorge und die weltlichstaatliche Politik und sogenannte Diplomatik eines und dasselbe? Was spricht denn der Herr? Er spricht: „Alles, was vor der Welt groß ist, ist vor Gott ein Greuel!“
[GS 2.92.3] Was Größeres aber gibt es wohl auf der Welt als eine usurpierte Staatsgewalt, welche, von göttlicher Seite aus betrachtet, nimmer nach dem göttlichen Rate, sondern nur nach ihrer weltlichen Staatsklugheit, welche in der Politik und Diplomatie besteht, die Völker unterjocht, und ihre Kräfte zur eigenen prasserisch ausbeuterischen und konsumtiven Wohlfahrt benutzt?
[GS 2.92.4] Wenn es aber schon greuelhaft und schändlich ist, so irgendein Mensch nur einen, zwei oder drei seiner Brüder hintergeht, um wieviel greuelhafter vor Gott muß es sein, wenn sich Menschen mit aller Gewalt zu krönen und zu salben wissen, um sodann unter solcher Krönung und Salbung ganze Völker zu ihrem eigenen schwelgerischen Vorteile auf alle erdenkliche Art und Weise zu hintergehen, entweder durch die sogenannte Staatsklugheit, oder, so sich's mit dieser nicht tun sollte, mit grausamer offener Gewalt! –
[GS 2.92.5] Ich meine, aus diesem Sätzlein läßt sich ungefähr mit Händen greifen, wie sehr die Rechte der meisten gegenwärtigen Staaten dem göttlichen gerade entgegenlaufen. Ich meine auch ferner, wenn der Herr zum reichen Jünglinge spricht: „Verkaufe alle deine Güter und verteile sie unter die Armen, du aber folge Mir nach, so wirst du dir einen Schatz im Himmel bereiten“, so wird dieser Ausspruch doch hoffentlich hinreichend sein, um daraus zu ersehen, welche Verteilung der irdisch reiche Mensch, wenn er das Reich Gottes ernten will, mit seinem Reichtume machen sollte. Tut er das nicht, so muß er es sich selbst zuschreiben, wenn ihn das nämliche Urteil treffen wird, welches der Herr über den traurig gewordenen Jüngling ausgesprochen hat, daß nämlich ein Kamel leichter durch ein Nadelöhr durchkäme denn ein solcher Reicher in das Himmelreich! Wobei freilich wohl verdächtigermaßen der Umstand zu berücksichtigen ist, daß der Herr hier ein so höchst bedauerndes Urteil über einen Jüngling, also sicher über einen Erben ausgesprochen hat.
[GS 2.92.6] Man könnte hier füglich fragen: Warum mußte denn hier gerade „ein reicher Jüngling“, und warum nicht irgendein schon bejahrter Spekulant auftreten, an dem der Herr Sein ewiges Mißfallen an allem irdischen Reichtume kundgegeben hätte? Die Antwort liegt ganz nahe: der Jüngling war noch kein eingefleischter Reichtumsverwalter, sondern er war noch auf dem Punkte, von welchem aus solche Jugend gewöhnlich den irdischen Reichtum noch nicht gehörig zu würdigen versteht. Aus eben dem Grunde konnte er sich dem Herrn wenigstens auf eine kurze Zeit nähern, um von Ihm die rechte Weisung und den rechten Gebrauch seines Reichtums zu vernehmen. Erst bei der Erkenntnis des göttlichen Willens fällt er dann vom Herrn ab und kehrt zu seinen Reichtümern heim.
[GS 2.92.7] Also hatte der Jüngling doch dieses Vorrecht, eben als Jüngling, der noch nicht zurechnungsfähig war, sich dem Herrn zu nahen. Aber der schon eingefleischte, mehr betagte reiche Wirt, Spekulant und Wucherer stehen als Kamele hinter dem Nadelöhre, durch das sie erst schlüpfen müßten, um gleich dem Jünglinge zum Herrn zu gelangen. Also ist es einem solchen Reichen gar nicht mehr gegönnt und gegeben, gleich dem Jünglinge sich beim Herrn einzufinden. Für diese aber hat der Herr leider ein anderes sehr zu beachtendes Beispiel angeführt in der Erzählung vom „reichen Prasser“. Mehr brauche ich euch nicht zu sagen.
[GS 2.92.8] Wer von euch aber nur ein wenig denken kann, der wird aus allem dem mit größter Leichtigkeit finden, daß dem Herrn Himmels und aller Welten kein menschliches Laster so greuelhaft verächtlich war wie der Wucherreichtum und dessen gewöhnliche Folgen. Für kein anderes Laster sehen wir den Herrn über Leben und Tod allerklarst den Abgrund der Hölle erschaulich auftun als gerade bei diesem.
[GS 2.92.9] Sei es Totschlag, Ehebruch, Hurerei und dergleichen mehr, bei allem dem hat niemand vom Herrn auf der Erde erlebt, daß Er ihn darum zur Hölle verdammt hätte. Aber dieses Wucherlaster hat Er allenthalben sowohl beim Priesterstande wie auch bei jedem andern Privatstande auf das Allerdringlichste mit Wort und Tat gezüchtigt!
[GS 2.92.10] Wer kann gegenüber allen anderen menschlichen Vergehen dem Herrn nachweisen, daß Er über einen solchen Sünder Seine allmächtige Hand züchtigend erhoben hätte? Aber die Wechsler, Taubenkrämer und dergleichen mehr Spekuliergesindel mußten sich gefallen lassen, von der allmächtigen Hand des Herrn Selbst mit einem gewundenen Stricke aus dem Tempel geprügelt und gezüchtigt zu werden!
[GS 2.92.11] Wisset ihr aber, was das sagen will? Dies wahre evangelische Begebnis will nicht mehr und nicht weniger sagen, als daß der Herr im Himmel und aller Welten der abgesagteste Feind dieses Lasters ist. Bei jedem andern spricht Seine göttliche Liebe von Geduld, Nachsicht und Erbarmen, aber über dieses Laster spricht Sein Zorn und Grimm!
[GS 2.92.12] Denn hier verrammt Er den Zutritt zu Ihm durch das bekannte Nadelöhr, eröffnet ersichtlich den Abgrund der Hölle und zeigt in demselben einen wirklich Verdammten, spricht sich gegenüber den herrsch- und habsüchtigen Pharisäern also entsetzlich aus, daß Er ihnen deutlich zu erkennen gibt, wie da Hurer, Ehebrecher, Diebe und noch andere Sünder eher in das Reich Gottes eingehen werden denn sie.
[GS 2.92.13] Endlich ergreift Er im Tempel sogar eine züchtigende Waffe und treibt schonungslos alle die wie immer gearteten Spekulanten hinaus und bezeichnet sie als Mörder des göttlichen Reiches, indem sie den Tempel, der eben das göttliche Reich vorstellt, zu einer Mördergrube gemacht haben.
[GS 2.92.14] Wir könnten dergleichen Beispiele noch mehrere anführen, aus all denen sich entnehmen ließe, ein wie überaus abgesagter Feind dieses Lasters der Herr ist. Aber wer nur einigermaßen zu denken vermag, dem wird dieses genügen. – Bei eben dieser Gelegenheit können wir noch einen kurzen Blick auf unser neuntes Gebot machen, und wir werden aus diesem Blicke ersehen, daß der Herr bei keinem anderen menschlichen Verhältnis, bei keiner andern selbst verbotenen Gelegenheit und Tätigkeit sogar das Verlangen beschränkt hat wie eben bei dieser Ihm mißfälligsten wucherischen Gelegenheit.
[GS 2.92.15] Überall verbietet Er ausdrücklich nur die Tätigkeit, hier aber schon das Verlangen, weil die Gefahr, welche daraus für den Geist erwächst, zu groß ist. Es zieht den Geist völlig von Gott ab und kehrt ihn gänzlich zur Hölle. Das könnt ihr auch daraus ersehen, daß ein jeder andere Sünder nach einer sündigen Tat eine Reue empfindet, während der reiche Spekulant über eine glücklich gelungene Spekulation hoch aufjubelt und triumphiert!
[GS 2.92.16] Das ist der rechte Triumph der Hölle, und der Fürst der Hölle sucht daher die Menschen vorzugsweise auf jede mögliche Art mit Liebe für den Weltreichtum zu erfüllen, weil er wohl weiß, daß sie mit dieser Liebe erfüllt vor dem Herrn am abscheulichsten sind und Er Sich ihrer darum am wenigsten erbarmt! – Mehr brauche ich euch darüber nicht zu sagen.
[GS 2.92.17] Wohl jedem, der diese Worte tief beherzigen wird, denn sie sind die ewige unumstößliche göttliche Wahrheit! Und ihr könnet es über alles für wahr halten und glauben, denn nicht eine Silbe darin ist zu viel, eher könnt ihr annehmen, daß hier noch bei weitem zu wenig gesagt ist. Solches aber merke sich ein jeder: Der Herr wird bei jeder anderen Gelegenheit eher alles Erdenkliche aufbieten, bevor er jemanden wird zugrunde gehen lassen, aber gegenüber diesem Laster wird Er nichts tun, außer den Abgrund der Hölle offen halten, wie Er es im Evangelium gezeigt hat. Dieses alles ist gewiß und wahr, und wir haben dadurch den wahren Sinn dieses Gebotes kennengelernt. Und ich sage noch einmal: Beherzige ein jeder dies Gesagte wohl! – Und nun nichts mehr weiter. Hier ist der zehnte Saal, und so treten wir in denselben ein! –

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35. — Das neunte und zehnte Gebot

[GEJ 7.35.1] Sagte die Helias: „O Herr und Meister, bei dem neunten und zehnten Gebote finde ich gleich von vornherein einen wahrlich nicht unbedeutenden Anstand, und der besteht darin, daß wir Neujuden nun ein neuntes und zehntes Gebot haben, während Moses doch nur ein neuntes Gebot zum Schlusse seiner Grundgesetzgebung gab. Das gesamte neunte Gebot aber lautet: ,Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses, laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes, noch seines Knechtes noch seiner Magd, noch seines Ochsen noch seines Esels, noch alles dessen, was der Nächste hat!‘
[GEJ 7.35.2] Mit dem hat die Grundgesetzgebung ihr Ende; denn gleich darauf floh nach der Erzählung Mosis das Volk aus Furcht vor den Blitzen, Donnern, vor dem Posaunenschall und vor dem gewaltigen Rauchen des Berges und bat Moses, daß er allein mit Gott reden solle – denn so es noch länger Gottes alles erschütternde Stimme anhören solle, dann würde alles Volk sterben vor zu großer Angst und Furcht –, worauf dann Moses das Volk beruhigte und vertröstete. Von einem weiteren zehnten Gebote ist dann weiter keine besondere Rede mehr.
[GEJ 7.35.3] Doch bei uns ist das ,Laß dich nicht gelüsten nach deines Nächsten Weibe!‘ im neunten Gebot ausgelassen, und es ist daraus ein zehntes Gebot gemacht worden, und noch andere benennen das das neunte und alles andere das zehnte Gebot. Es fragt sich nun zuerst: Hat Moses von Gott doch zehn Gebote oder nur neun erhalten?“
[GEJ 7.35.4] Sagte Ich: „Anfangs, Meine liebe Helias, wahrlich nur neun; später dann, als er gezwungen war, die zerbrochenen ersten steinernen Gesetzestafeln wieder durch neue zu ersetzen, hat er selbst das letzte Gebot in zwei abgeteilt, um das ehebrecherische Begehren nach eines Nächsten Weibe – was die Juden in Ägypten sich sehr zu eigen gemacht hatten und dadurch in beständigem Hader und fortwährender Zwietracht lebten und sich gegenseitig zu Todfeinden wurden – recht anschaulich zu machen, und am Ende setzte er auf den Ehebruch sogar die leibliche Todesstrafe, weil das noch so weise Wort bei den in alle Sinnlichkeiten versunkenen Juden nichts fruchtete.
[GEJ 7.35.5] Und so weißt du nun, wann, wie und warum aus dem letzten, neunten Gebot ein für sich bestehendes zehntes entstand. An der Zahl aber liegt hier ja ohnehin nichts, sondern nur allein an der Sache, und so kannst du hier deine Kritik entweder bloß über das gesamte neunte Gebot oder auch über das gesonderte zehnte Gebot für sich aufstellen. Das hängt nun bloß von dir ab, wie es dir lieber ist. Und du kannst nun schon zu reden anfangen!“
[GEJ 7.35.6] Sagte die Helias: „O Herr und Meister über alles! Das Reden wäre für meine schon von Geburt aus sehr geläufige Zunge schon gerade recht; aber ich sehe es da auch schon zum voraus ein, daß ich wieder völlig umsonst werde geredet haben. Denn wer kann aus seiner großen Dummheit heraus Dir irgend etwas vorbringen, das Du ihm nicht sogleich tausendfältig widerlegen könntest! Wenn aber das, warum da noch reden?“
[GEJ 7.35.7] Sagte Ich: „Ja siehe, du Meine sonst überaus liebe Tochter, du möchtest wohl auch gern einmal recht haben, wie das schon nahe bei den meisten Weibern der Fall ist; aber es handelt sich hier durchaus nicht um eine eitle Rechthaberei, sondern um den größten Lebensernst, und da müsset ihr mit euren alten Irrtümern von selbst ans Tageslicht treten, damit ihr sie an Meinem wahrsten und lebendigsten Lichte desto vollkommener erkennen möget! Und darum lasse Ich nun dich für alle reden, da Ich nur zu gut weiß, daß du ein sehr gutes und scharfes Gedächtnis besitzest, dazu auch eine sehr beugsame Zunge, und daß eben du durch deinen Rabbi am meisten die Lücken und Mängel am Gesetz und an den Propheten gar wohl kennengelernt hast. Und so rede du nun nur wie zuvor ganz geradeheraus, was dir etwa auch an diesem Gesetze als nicht so ganz in der vollsten und besten Ordnung vorkommen sollte!“
[GEJ 7.35.8] Sagte die Helias: „Herr, so man das tut, was Du willst, begeht man doch sicher keine Sünde, und auf das gestützt, muß ich hier schon ganz offen bekennen, daß ich mit – sage – diesem ganzen neunten Gebote am allerwenigsten und schon eigentlich ganz und gar nicht einverstanden bin, weil all das darin Verbotene jeder klaren Vernunft den reinen Hohn spricht, – erstens, weil alles darin Enthaltene schon ohnehin hinreichend im sechsten und siebenten Gebote enthalten ist, und zweitens, weil dem Menschen darin ganz ordentlich das Denken, Fühlen und Wünschen untersagt ist!
[GEJ 7.35.9] Was liegt denn daran, so irgendein armer Mensch, der sein ganzes Leben hindurch zum Dienen und zur schweren Arbeit um magere Kost und um einen schlechten Lohn von Geburt aus verurteilt war, sich auch dann und wann denkt und sogar eine Sehnsucht bekommt, auch einmal ein Haus oder ein liebes Weib oder einen Ochsen oder Esel als Eigentum zu besitzen?! Denn es wird sein für ihn frommer Wunsch ja ohnehin nie erfüllt werden! Wenn es ihn nach so etwas auch gar nie gelüsten soll, so muß ihm zuvor ja doch das Denken, Fühlen und Empfinden ganz genommen werden.
[GEJ 7.35.10] Wahrlich, es kommt mir dieses alberne Gebot geradeso vor, als so Moses den Menschen den Gebrauch ihrer Sinne und dazu auch ihrer Hände und Füße untersagt hätte, was sich aber noch um vieles bescheidener ausgenommen hätte, als wenn er ihnen die innersten Lebensfunktionen verboten hätte, für die doch wahrlich kein Mensch etwas kann, wenn sie in ihm, durch allerlei Umstände und Verhältnisse geweckt und erregt, vor sich gehen.
[GEJ 7.35.11] Ich will das hier gar nicht mehr in irgendeine Anregung bringen, daß dieses Gebot ganz besonders wahrnehmbar nur für den Mann gegeben ist; allein dieser Grund ist bereits erörtert worden, und man kann da nun schon mit der größten Bestimmtheit annehmen, daß ein jedes Gesetz das Weib ebensogut angeht wie den Mann und es da denn auch für das Weib also gesagt ist: ,Du sollst nicht begehren deiner Nächsten Mann!‘ Das ist im Gesetze sonach alles in der Ordnung; aber daß ein Mensch nicht denken, nicht fühlen, nichts wünschen und auch nichts empfinden soll, – da hört sich aber auch schon alles auf!
[GEJ 7.35.12] Es ist schon wahr, daß in uns allerlei Gedanken, auch allerlei Wünsche, Begehrungen und endlich auch Bestrebungen und Taten guter und böser Art entstehen; aber ohne die vorhergehenden Gedanken, aus denen freilich gar oft schlechte Handlungen entstehen, können auch keine guten Entschließungen und Taten zum Vorschein kommen. Das muß jedem Engel und jedem nur einigermaßen vernünftigen Menschen klar und sehr begreiflich sein. Und so sage ich, daß dieses letzte Gesetz, insoweit es den Menschen schlechte Handlungen verbietet, schon ganz in der Ordnung ist, obschon meines Erachtens überflüssig, weil das, wie schon früher bemerkt, ohnehin durch das sechste und siebente Gebot geschehen ist. Aber es ist ganz und gar nicht in der Ordnung, so es dem Menschen das Denken, Fühlen, Empfinden und ein daraus sicher hervorgehendes leises Wünschen, Gelüsten und Begehren verbietet.
[GEJ 7.35.13] Zum Beispiel ich, meine Eltern und mein Bruder haben unser Vermögen und Besitztum ganz ohne unser Verschulden verloren und haben nun nichts als unser nacktes Leben und durch Deine Gnade, o Herr, die guten Freunde. So wir denn in unserer großen Armut die Reichen und Großen im Überflusse schwelgen sahen, – haben wir da gesündigt, so wir das Begehren in uns fühlten, nur einen ganz kleinen Teil von ihrem Überflusse unser nennen zu dürfen?! So es uns in unserem Hunger auch nicht einmal gelüsten soll, uns von den überfüllten Schüsseln nur dem Gedanken nach einmal zu sättigen, dann hört sich aber schon alles auf!
[GEJ 7.35.14] Zu dem kommt da noch eine große Frage: ob an dem, was die Erde trägt, die eigentlich Gottes Grund und Boden ist, nicht alle in diese Welt ohne ihr Verschulden gesetzten Menschen wenigstens so viel natürliches Recht besitzen sollen, daß sie nur zur Notdurft ihren Leib versorgen können. Warum müssen oder sollen manche Menschen gar so viel ihr eigen nennen, und das unter allem möglichen gesetzlichen Schutze, die allergrößte Zahl dafür aber nichts und muß sich am Ende auch noch das göttliche Gesetz dahin gefallen lassen, daß sie kein Verlangen nach dem haben sollen, was als Überfluß die Großen und Reichen ihr Eigentum nennen? Man nimmt ihnen dadurch ja ohnehin nichts weg; aber wenn man kein notwendiges Verlangen nach dem Überflusse des Reichen haben darf, so darf man ihn als ein Bettler ja auch nicht darum bitten! Denn das Bitten setzt ja notwendig eine durch die Not gezwungene Lüsternheit nach einem Teile des Besitzes des reichen Nächsten voraus.
[GEJ 7.35.15] Wir Armen dürfen demnach nur zu den Besitzern kommen und sie um eine Arbeit bitten und uns dafür mit dem noch so schmalen Liedlohne (Gesindelohn) völlig zufrieden geben, da jedes weitere Verlangen eine gesetzwidrige Lüsternheit nach dem wäre, was des reichen Nächsten ist und er sein nennt. O Herr und Meister, das kann ein höchst liebevoller Schöpfer nie und niemals also gewollt und also angeordnet haben! Das können nur schon von alters her habsüchtige Menschen unter dem Titel der Vorsehung Gottes also gewollt und gemacht haben, auf daß wir Armen sie auch nicht einmal mit unseren Gedanken in ihrem Besitze stören sollen.
[GEJ 7.35.16] O Herr und Meister, der Du so überweise und allmächtig bist, – was sagst Du nun dazu? Denn ich habe geredet nun und habe dargestellt, was ich an diesem letzten Grundgesetz als nach meinem menschlichen Verstande überaus mangelhaft gefunden habe, freilich infolge von dem, was ich von meinem Rabbi bekommen habe. Oh, gib Du uns allen darüber nun ein rechtes Licht; denn ich denke mir, daß eben dieses gar nicht möglich zu haltende Gesetz die Menschen am meisten zu allerlei Sünden und anderen Verbrechen verleitet hat, weil ich nur zu gut weiß, daß eben dieses letzte Gesetz beinahe von allen verständigeren Juden als ein nicht göttliches erkannt wird! Oh, öffne Deinen heiligen Mund und gib uns Deinen Willen kund!“


 
9. und 10. Gebot - Entsprechungen lt. Emanuel Swedenborg (18. Jhdt)

Neuntes und zehntes Gebot

Du sollst dich nicht gelüsten lassen des Hauses deines Nächsten,
du sollst dich nicht gelüsten lassen des Weibes deines Nächsten,
noch seines Knechts, noch seiner Magd, noch seines Ochsen,
noch seines Esels, noch irgend etwas, das dein Nächster hat

325. Dies findet si ch im Katech ismu s, den wir he utzutage in Händen
haben , in zwei Ge bote abge teilt, i n eines, welches das neunte bildet
und h eißt: ‚Laß dich nicht gelüsten des Hauses d eines Nächsten‘, und
ein andere s, welches das ze hnte ausmacht und heißt: ‚Laß dich nicht
gelüsten des W eibes deines Nächsten, noch seines Knechts, noch seiner
Magd, noch seines O chsen, noch seines Esels, noch ir gend etwas, was
dein Nächster hat‘; weil diese beiden Gebote einen Inhalt zusammen
bilden, und 2Mo.20/17 und 5Mo.5/18 einen V ers, so unternahm ich, v on
diesen be iden Geboten zugleich zu hand eln, jedoch nicht darum, daß ich
wollte, daß sie in ein Gebot verbu nden würden; sie sollen vielmehr wie
zuvor in zwei abgeteilt werden, weil dies e Gebote die Zehn W orte heiße
n : 2Mo.34/28; 5Mo.4/13; 10/4.

326. Diese zwei Gebote beziehen sich auf
alle vorher gehenden Gebote, und lehren und s chärfen ein, daß man das
Böse nicht tun, ja auch nicht einmal begehren soll, daß sie also nicht
bloß den äußeren Menschen, sondern auch den inneren angehen. Denn wer
das Böse ni cht tut, es aber doch zu tun begehrt, der tut es gleichwohl;
denn der Herr sagt: „W enn jemand nach des anderen W eib begehrt, so hat
er schon einen Ehebruch mit ihr beg angen in seinem Herzen“:
Matth.5/27,2 8; und der ä ußere Mensch wird nicht früher innerlich, oder
handelt nicht früher in Einheit mit dem inneren, als w enn die Begierden
entfernt sind; auch d ies lehrt der Herr , wenn Er sagt: „W ehe euch,
ihr Schriftgelehrten und Pharisäer , denn ihr reinigt das Auswendige des
Bechers und d er Schüssel , das Inwe ndige aber is t voll Raubes und
Unmäßigkeit; blinder P harisäe r , reinige zu vor das In nere des Beche
rs und der Sch üssel, damit auch das Äußere rein sei“: Matth.23/25,26,
und außerdem in diesem ganzen Kapitel von Anfang bis zu Ende. Das
Innere, welches pharisäisch ist, sind die Begierden nach dem, w as in
den Gebot en I. II. V . VI. VII . VIII . zu tun unte rsagt wird. B
ekannt ist, daß der Herr in der W elt das Innere de r Kirch e gelehrt
hat, und das Innere der Kirche ist, nicht nach Bösem begehren, und so
lehrte Er , daß der inne re und der äußere Mensch eins ausmachen sollen,
und dies heißt von neuem geboren werden, wovon der Herr zu Nikod emus
sprach, Joh.Kap.3; und niemand ka nn von neuem geboren oder wieder
geboren, somit ein innerer werden, außer vom Herrn. Damit d iese zwei
Gebote sich auf alle die bezie hen, welche vorher gehen, sofern man das
[in die sen V erbotene] nicht begehren soll, darum wird zuerst das Haus
genannt, dann das W eib und hierauf der Knecht, die Magd, der Ochs und
der Esel, und zuletz t alles, was der Nächste hat; den n das Haus
schließ t alles Nachfol gende in s ich, sof ern in ih m ist der M ann,
das W eib, der Knecht, die Magd, der Ochs und d er Esel. Das W eib, das
nachher genannt wird, schließt hierauf das, w as folgt in sich; denn sie
ist die Herrin , wie der Mann der Herr im Hause ist. Der Knecht und die
Magd sind unter ihnen, und die Ochsen und Esel unter diesen, und z
uletzt alles, was unterhalb oder außerhalb ist, ausgedrückt durch die W
ortes alle s, was dein N ächster hat; wo raus erhellt, d aß in diesen
zwei Geboten auf alles vorher gehe nde im allge meinen und im besonderen
un d im weiten und engen Sinn zurückgeseh en wird.


327. Im geistigen Sin
n werden durch diese Gebote verboten all e Begierden, welc he wider den
Geis t sin d, welche also wider die geistigen D inge der Kirche sind,
die sich hauptsächlich a uf den Glauben un d die Liebtäti gkeit bez ie
hen, weil, wenn die Begierden nicht bezähmt würden, das Fleisc h nach
seiner Freiheit sich i n jeden Frevel stürzen würde; denn aus Paulus ist
bekannt, „daß das Fleisch g elüstet wider den Geist, und de n Geist
wider d as Fleisch “: Gal.5/17; und von Jakobus: „Jeg licher wird von
seiner eigenen Begierde v ersucht, indem er angelock t wi rd, hernach
gebiert die Begierde, wenn sie empfangen hat, die Sünde, und die Sünde,
wen n sie vollendet ist, gebiert den T od“: Jak.1/14,15; dann von
Petrus: „Der Herr beh ält die Ungerechte n auf den T ag des Gerichtes
zur Bestrafung , besonders die, welche nach dem Fleisch in der Begierde
wandeln“: 2Pe.2/9,10. Kurz, die beiden Gebote beziehen sich, im g
eistigen Sinne verstanden, auf alles das, was oben im geistigen Sinn a
ngeführt worden ist, als solches zurüc k, das nicht begehrt werd en
soll; ebenso auf a l les, was oben als ihr Inh alt im himm lischen Sinn
a ufgeführt wurde, diese s aber wieder anzuführen, wä re überflüss ig.

328. Die Begierden des Fleisches, der Augen und der übrigen Sinne,
getren nt von den Begierden, das heißt, den Neigungen, V erlange n und
Lustreizen des Geistes, sind g anz gleich den Begierden der T iere;
weshalb sie a n sich tierisc he W ildheit haben; die Neigung en des
Geistes hingegen s ind wie die der Engel, un d daher wa hrhaft me
nschlich zu nennen; inwieweit daher jemand den Begierden des Fleisches
frönt, insowe it ist er T ier und wildes T ier; inwieweit er hingegen
den V erlangen des Geistes huldigt, insoweit ist er Mensch und En gel.
Die Beg ierden des Flei s ch es können mit ausgedorrten u nd
ausgebrannten T rauben und m it wilden Reben ver glichen werden, die
Neigung en des Geistes aber m it saftigen und wohlschmeckenden T r
auben, und auch mit dem Geschmack des aus ihnen g epreßten W eines. Die
Begierden des Fleisches lassen sich ver gleichen m it den S tällen, in
denen Esel, Böcke und Schweine sind, und die Neigun gen des Geiste s mit
S tällen, in denen edle Pferde, und auch Schafe und Lämmer stehen; sie
unterschei den sich auc h wie Esel und Pfer d, und wie Bock und Sc haf,
und Lamm und Schwein, im allgemeinen wie Schlac ken und Gold, und wie
Kalk und Silber , wie Koralle un d Rubin und so weiter . Begierde und T
at hängen zusammen wie Blut und Fleisch, wie Flamm e und Öl; denn die
Begierde ist in der T at wie die Luft aus der Lunge beim Atmen un d
Sprechen, und w ie der W ind im Segel, während das S chif f fortsegelt,
und wie das W asser im T riebrad, durch d a s die Maschine i n Bewegung
und Tätigkeit g esetzt wird. 

 
Das Vaterunser



... und (Dein ist) die Kraft ...
(Matthäus 6.13)



Die Bergpredigt




 
Entsprechungen, Kabbala Grundlage



10 Sephirot (der unsichtbare Gott, En Soph, 10 "Emanationen")

9. Sephirah: Jesod
Bedeutung: Grundlage, Grundstein
Josef

Bezeichnung in der Genesis: 6. Tag

Die 7 stehen für die 7 Gebote der Nächstenliebe und beginnen eigentlich nach den 3 Geboten der Gottesliebe und starten also bei der 4.
Nimmt sie für sich alleine, so starten sie bei der 1.

7 Tage: 6. Tag, Freitag
7 Tugenden: 5. Geduld
7 Geister der Gottheit: 6. Euer Inneres sei auch euer Äußeres, damit keine falsche Regung in euch entstehe und ihr zugrunde gehet.
(Gewissen bzw. der göttlichen Art der Liebe Ausdruck geben)
7 Farben des Regenbogens: Dunkelblau
7 Hauptchakras: 6. Stirnchakra (Gewissen)
 
Offenbarung Johannis. 
Kapitel 9
Kommentare u.a. von Emanuel Swedenborg

(V. 1) Der fünfte Engel blies, 
 bedeutet,
die Untersuchung und Offenbarung des Lebens-
zustandes derer in der protestantischen Kirche, die Gelehrte und Weise heißen, weil sie sich in dem von der Liebe getrennten Glauben und in
der Rechtfertigung und Seligmachung durch ihn
allein bestärkt haben; 

und ich sah einen Stern, der vom Himmel auf die Erde gefallen, 
bedeutet,
das geistige göttlich Wahre, das vom Himmel in die Kirche bei ihnen einwirkt, und (sie) prüft und enthüllt

und ihm wurde der Schlüssel zum Brunnen des Abgrunds gegeben, 
bedeutet, daß ihre Hölle geöffnet worden sei.

---> das wird als gefallener Engel - Luzifer - gedeutet, der den Schlüssel hätte
---> z.B. Show bei Schweizer Tunneleröffnung mit Portal
---> oder Komet

(V. 2) Und er öffnete den Brunnen des Abgrunds, und es stieg ein Rauch aus dem Brunnen empor wie der Rauch eines großen Ofens, 
 bede
utet, das Falsche der Lüste des natürlichen
Menschen, die aus seinen bösen Trieben entspringen; 

und verdunkelt wurde die Sonne und die Luft vom Rauche des Brunnens,
bedeutet, daß das Licht des Wahren dadurch zur Finsternis
geworden sei.

---> Buchstabensinn zwecks Täuschung nachgespielt: ev. Verdunkelung aus Vulkanen oder Bombe, welche beim 3.WK Boden aufreißt, oder CERN, oder vorgetäuschter Komet, Dreitagesfinsternis

(V. 3) Und aus dem Rauche kamen Heuschrecken auf die Erde, 
bedeutet, daß daraus das
Falsche im Äußersten hervorgegangen sei, dergleichen bei denen ist, welche sinnlich geworden sind, und alles nach den Sinnen und deren Täuschungen sehen und beurteilen; 

---> Buchstabensinn zwecks Täuschung nachgespielt: Heuschreckenplagen

und ihnen wurde Macht gegeben, wie die Skorpione der Erde Macht
haben, 
bedeutet, die Macht, zu überreden, daß ihr Falsches war sei.

---> Buchstabensinn zwecks Täuschung nachgespielt: "Reptiloide?" 

(V. 4) Und es ward ihnen gesagt, daß sie nicht beschädigen sollten das Gras der Erde, noch irgend etwas Grünes, noch irgendeinen Baum, sondern bloß die Menschen, die das Siegel Gottes nicht an ihren Stirnen haben, 
bedeutet, die göttliche Vorsehung des Herrn, daß sie nichts Wahres und Gutes des Glaubens, noch den Trieb und das Innewerden derselben wegnehmen könnenaußer solchen, die nicht in der Liebe und folglich nicht im Glauben (in der Ordnung) sind.

---> Buchstabensinn nachgespielt: Kalifornien: "Brände", bei denen die Häuser abbrennen, aber die Bäume rundum nicht.

(V. 5) Und es ward ihnen gegeben - nicht sie zu töten, sondern - fünf Monate lang sie zu quälen, 
bedeutet, daß sie auch diesen das Vermögen, das Wahre und Gute einzusehen und zu
wollen, nicht nehmen, sondern sie bloß auf kurze Zeit übertäuben können; 

und ihre Qual war wie die Qual vom Skorpion, wenn er einen Menschen sticht, 
bedeutet
, daß dies durch die Überredungskunst geschehe.

(V. 6) Und in jenen Tagen werden die Menschen den Tod suchen und nicht finden, und werden wünschen zu sterben, und der Tod wird vor ihnen fliehen, 
bedeutet, daß sie wollen, daß in Sachen des Glaubens der Verstand verschlossen und der Wille unterdrückt werde, wodurch das geistige Licht und Leben ausgelöscht wird, daß dies aber gleichwohl nicht geschehen könne.

(V. 7) Und die Gestalten der Heuschrecken,
bedeutet, die Erscheinungen und Bilder derer,
die sich in dem von der Liebe getrennten Glauben bestärkt haben; 
welche zwischen Gott und Tod wie die Heuschrecken hin und her springen

---> Comic-Filme mit tyrannischen Heuschrecken

waren ähnlich den zum Krieg gerüsteten Rossen, 
bedeutet, daß es ihnen, weil sie Schlüsse machen können, schien, als ob sie mit
Einsicht in das Wahre des Wortes stritten;

und auf ihren Köpfen waren wie goldene Kronen,
bedeutet, daß sie sich als Sieger (und klug)
erschienen; nur als ob goldene Kronen, die für die Weisheit aus der Liebe stehen.

und ihre Gesichter wie Menschengesichter, 
bedeutet, daß sie sich als Weise erschienen.

(V. 8) Und sie hatten Haare wie Weiberhaare, 
bedeutet, daß es ihnen schien, als ob sie in der
Liebe zum Wahren wären; 

 und ihre Zähne waren wie die der Löwen, 
 bedeutet, daß es ihnen schien, als ob das Sinnliche (Materielle, Kontrolle des Äußerlichen, Räuber), welches das Unterste im Leben des natürlichen Menschen ist, Gewalt über alles habe. [Pike und die Sinnenwelt in Morals and Dogma]

(V. 9) Und sie hatten Panzer wie eiserne Panzer, 
bedeutet, daß die Beweise aus den Täuschungen, mittelst welcher sie streiten und etwas vermögen, ihnen so stark erschienen, daß sie nicht widerlegt werden könnten

und das Rauschen ihrer Flügel war wie das Rasseln der Wagen mit vielen Pferden bespannt, die in den Krieg rennen, 
bedeutet, daß es schien, als ob sich ihre Schlüsse auf die vollkommen verstandenen Wahrheiten der Lehre aus dem Worte gründeten, für die man heftig kämpfen müsse.

(V. 10) Und hatten Schwänze, welche Skorpionen glichen, 
bedeutet, die verfälschten Wahrheiten des Wortes, durch die sie übertäuben

und Stacheln waren an ihren Schwänzen, und ihre Gewalt war, fünf Monate lang die Menschen zu beschädigen, 
bedeutet, die schlauen Verfälschungen des Wortes, durch die sie auf kurze Zeit den Verstand verfinstern und bezaubern, und so betrügen und für sich einnehmen.

(V. 11) Und hatten über sich einen König, den Engel des Abgrunds; 
 sein Name ist auf hebräisch Abaddon, und im griechischen hat er den Namen Apollyon, 
bedeutet, daß die, welche durch Lüste im Falschen sind, und durch die gänzliche Verfälschung des Wortes die innere Kirche verdorben haben, in der satanischen Hölle seien. Gegen die Ordnung Gottes.

---> Nachgespielt zwecks Täuschung: In Trumps Penthouse an der Decke Apollo! Trump wird also als so eine mächtige Heuschrecke (Richter) dargestellt, der für einige Monate alle außer die Gläubigen quälen darf. Haare wie Weiberhaare (goldene Perücke)

(V. 12) Ein Wehe ist vorüber; siehe, es kommen noch zwei Wehe nach diesem, 
bedeutet, weitere Wehklagen über den Zustand der Kirche.

(V. 13) Und der sechste Engel blies, 
 bedeutet, die Untersuchung und Offenbarung des
Lebenszustandes derer in der protestantischen
Kirche, welche nicht so weise sind, gleichwohl
aber die ganze Religion in den Glauben setzen,
bloß an ihn denken, und nach Belieben leben

und
ich hörte aus den vier Hörnern des goldenen Altars, der vor Gott ist, eine Stimme, 

(V. 14) welche zu dem sechsten Engel, der die Posaune hatte, sprach
 bedeutet, den vom geistigen Himmel ausgehenden Befehl des Herrn an die, welche untersuchen und enthüllen sollten; 

löse die vier Engel, die an den großen Strom Euphrat gebunden sind, 
bedeutet, daß die äußeren Bande ihnen genommen werden sollen, damit das Innere ihres Geistes zum Vorschein komme.
Der große „Strom Euphrat“ ist das Falsche und Böse der Welt, das die große Hure Babels oder der eigentliche Widerchrist angerichtet hat unter allen Völkern der Erde und das da völlig gleicht dem großen Gebirgsstrome Asiens, der da zu öfteren Malen anschwillt, seine Ufer nicht selten mehrere Ellen hoch überflutet und die größten Verheerungen anrichtet und so das Land auf vielen Stellen versandet und zur öden Wüste macht.


(V. 15) Und es wurden gelöst die vier Engel, 
bedeutet, daß nach Wegnahme der äußeren Bande das Innere ihres Geistes zum Vorschein gekommen sei; 

welche auf Stunde, Tag, Monat und Jahr bereit waren, den dritten Teil der Menschen zu töten, 
bedeutet, daß sie beständig darauf ausgehen, den Menschen in der (innerlichen) Kirche das geistige Licht und Leben zu nehmen.

---> wenn sie das wörtlich nachspielen, heißt das Bevölkerungsreduktion um 1/3 auf ca. 5 Milliarden Menschen. Nicht 500 Millionen, wie auf den Guidestones verzeichnet ist. Wer spielt die 4 Engel vom Euphrat? Shriners?

(V. 16) Und die Heereszahl der Reiterei war zwei Myriaden von Myriaden, 
bedeutet, die Vernünfteleien über den bloßen Glauben, von denen
das Innere ihres Geistes voll war, und die aus
dem angehäuften lauteren Falschen des Bösen he
rvorgingen; 

und ich hörte ihre Zahl,
 bedeutet,
daß ihre Beschaffenheit wahrgenommen worden sei.

(V. 17) Und also sah ich im Gesicht die Rosse
und die auf ihnen saßen, 
bedeutet, daß jetzt
entdeckt worden sei, daß die Vernünfteleien im Inneren ihres Geistes über den bloßen Glauben,
Einbildungen und Träumereien seien, und daß sie in
folge derselben sich im Zustande des Wahn-
witzes befinden; sie hatten feuerrote, hyazin
th- und schwefelfarbige Panzer, bedeutet, ihre
phantastischen und träumerischen Beweisführung
en, entspringend aus der höllischen Liebe und
eigenen Einsicht und den daraus hervorgehenden
Lüsten; und die Köpfe der Rosse waren wie der
Löwen Köpfe, bedeutet, die Phantasien von de
m bloßen Glauben, wie wenn sie Macht hätten; und
aus ihren Mäulern ging Feuer und Rauch
und Schwefel, bedeutet, daß in ihren Gedanken und
Reden, innerlich betrachtet, nichts anderes sei,
und aus denselben nichts anderes hervorgehe als
Eigen- und Weltliebe, Stolz auf eigene Einsicht
und die aus diesen beiden entspringenden
Begierden nach dem Bösen und Falschen.
(V. 18) Von diesen dreien war getötet der dritte Teil der Menschen vom Feuer und vom
Rauch und vom Schwefel, der von ihren Mäulern ausg
ing, bedeutet, daß diese (drei) die Ursache
seien, daß die Menschen der Kirche verlorengehen.

(V. 19) Und ihre Macht war in ihrem Maule, be
deutet, daß sie ihre Stärke bloß im Reden zur
Begründung ihres Glaubens hatten; 

denn ihre
Schwänze glichen Schlangen, und hatten Köpfe,
und mit diesen beschädigen sie, 
bedeutet, die
Ursache, daß sie nämlich sinnlich und unredlich seien, mit dem Munde Wahres reden, dasselbe aber durch den Grundsatz, der an der Spitze ihrer Religion steht, verfälschen, und so täuschen.

(V. 20) Und die übrigen Menschen, die nicht getötet wurden durch diese Plagen, 
bedeutet,
diejenigen in der protestantischen Kirche, die nicht so geistig tot sind wie die vorigen durch träumerische Vernünfteleien, durch Stolz auf eigene Einsicht und daraus hervorgehende Lüste, gleichwohl aber den bloßen Glauben zur Hauptsache ihrer Religion machen; 

taten auch nicht Buße für die Werke ihrer Hände, 
bedeutet, daß auch sie ihr Eigenes, das aus Bösen jeder Art
besteht, nicht als Sünde geflohen haben; 

so daß sie nicht angebetet hätten die Dämonen, 
bedeutet,
daß sie daher im Bösen ihrer Lüste seien, und eins ausmachen mit ähnlichen in der Hölle; 

und die goldenen, silbernen, ehernen, steinernen und hölzernen Götzen, 
bedeutet, daß sie auf diese Weise
in einem auf bloß Falsches sich gründenden Gottesdienst seien; 

welche weder sehen, noch hören, noch gehen können, 
bedeutet, worin kein geistiges und kein wahrhaft vernünftiges Leben ist.

(V. 21) Und taten nicht Buße für ihre Mord
taten, noch für ihre Zaubereien, noch für ihre
Hurereien, noch für ihre Diebereien, 
bedeutet,
daß die Ketzerei vom bl
oßen Glauben die Herzen
dumm, widerspenstig und hart mache, so daß si
e die Vorschriften der Zehn Gebote ganz außer
acht lassen, und nicht einmal daran denken, irgendeine Sünde deswegen zu fliehen, weil sie mit
dem Teufel in Verbindung steht und wider Gott ist.


 
Weisheits- und Willensschulen

[NS 31.9] Diese Art Architektur besteht aber darin, daß die Schüler aus allerlei massiven Figuren, welche an und für sich ganz unsymmetrisch geformt sind, allerlei vollkommen symmetrische Figuren zusammenstellen und endlich sogar aufbauen müssen, welche Bauten wieder zu größeren Bauten zusammengestellt werden, und das so fort, bis irgendeine vollkommene Gestalt, entweder eines Wohnhauses, eines Hauptkollegialhauses, eines Archivs, eines Theaters oder noch eines andern hier üblichen Gebäudes, in kleinem Maßstab zuwege kommt.

 
I GING - Siau Tschu - Des Kleinen Zähmungskraft

Oben Trigramm 
Unten Trigramm Himmel
Kernzeichen oben Li
Kernzeichen unten Dui

Die Sechs auf viertem Platz ist der konstituierende Herr des Zeichens, und die Neun auf fünftem Platz ist der beherrschende Herr des Zeichens. Die Sechs auf viertem Platz bezähmt als einzelne Yinlinie die Yangstriche; darauf bezieht sich der Satz des Kommentars zur Entscheidung: Das Weiche erhält den Platz, und Obere und Untere entsprechen ihm. Die Neun auf fünftem Platz stimmt in der Gesinnung mit ihm überein, um seine Zähmung zu vollenden; darum heißt es im Kommentar zur Entscheidung: Das Feste ist zentral, und sein Wille geschieht.

Die Reihenfolge
Durch Zusammenhalten kommt es sicher zur Zähmung. Darum folgt darauf: des Kleinen Zähmungskraft.

Vermischte Zeichen
Des Kleinen Zähmungskraft ist gering.
Das ist mit Rücksicht darauf gesagt, daß das Kleine hier auf dem Platze des Beamten ist; vgl. das Zeichen Da Yu, der Besitz von Großem, Nr. 14, wo das Kleine, Weiche auf dem Platz des Herrschers ist.

Das Urteil
Des Kleinen Zähmungskraft hat Gelingen.
Dichte Wolken, kein Regen von unserm westlichen Gebiet.

Kommentar zur Entscheidung
Des Kleinen Zähmungskraft: das Weiche erhält den entscheidenden Platz, und Obere und Untere entsprechen ihm: das heißt des Kleinen Zähmungskraft. Stark und sanft: das Starke ist zentral, und sein Wille geschieht, darum Gelingen.

Dichte Wolken, kein Regen: die Bewegung geht noch weiter. Von unserm westlichen Gebiet: die Wirkung ist noch nicht eingetreten.
Der kleine weiche Strich auf dem Platz des Ministers hat den entscheidenden Platz. Die festen Striche oben und unten entsprechen ihm alle: das ist die Gestalt des Zeichens, aus der sich der Name erklärt.
Das Gelingen hängt von dem Charakter der beiden Halbzeichen, innerer Stärke bei äußerer Sanftheit, ab. Das ist der Weg, etwas zu erreichen. Zudem ist der Herrscher zentral, und sein Wille geschieht. Das obere Zeichen Wind ist zwar stark genug, um die vom Zeichen Kiën aufsteigenden Dünste zu konzentrieren, so daß Wolken entstehen, aber seine Kraft reicht nicht aus, daß Regen entsteht. Das westliche Gebiet wird angedeutet durch die ursprüngliche Stellung von Sun, die im Westen war (in der Stellung der Zeichen des früheren Himmels. Im späteren Himmel hat Dui, der See, die Stellung im Westen). Wenn der See, Dui, über dem Schöpferischen steht, so entsteht das Zeichen: der Durchbruch. Da ist das Wasser bereits niedergeschlagen und wird mit Leichtigkeit herunterkommen. Hier ist Dui nur als Kernzeichen über Kiën, noch nicht getrennt. In China kommen die Regenwolken stets von Osten, vom Meer her, nicht von Westen.

Das Bild
Der Wind fährt über den Himmel hin:
das Bild der Zähmungskraft des Kleinen.
So verfeinert der Edle die äußere Form seines Wesens.

Der Wind dringt überall ein, das bedeutet die Verfeinerung. Das untere Zeichen ist der Himmel, das bedeutet das Wesen des Charakters. Das obere Kernzeichen ist Li, das bedeutet die Form. Diese Verfeinerung der äußeren Form ist gegenüber der Durchführung der Grundsätze das Kleine.

Die einzelnen Linien
Anfangs eine Neun bedeutet:
  1. Wiederkehr auf den Weg. Wie wäre das ein Makel! Heil!
  2. Wiederkehr auf den Weg.
    Das ist etwas, das von heilvoller Bedeutung ist.
Der starke Yangstrich, der zu dem aufsteigenden Zeichen Kiën gehört, strebt von Natur nach oben, wird aber von der weichen Linie auf viertem Platz aufgehalten. Da er zu ihr im Verhältnis des Entsprechens steht, zieht er sich ohne Widerspruch wieder zurück, so daß jeder Kampf vermieden wird. Darauf beruht das Heil.
Neun auf zweitem Platz bedeutet:
  1. Läßt sich mitziehen zur Wiederkehr. Heil!
  2. Das Mitgezogenwerden zur Wiederkehr beruht auf der zentralen Stellung. Er verliert sich auch nicht.
Die Linie ist höher als die erste und strebt von Natur ebenfalls nach oben. Aber sie schließt sich der ersten auf dem Weg des kampflosen Rückzugs an infolge ihrer zentralen und maßvollen Stellung im unteren Zeichen Kiën. Damit nimmt sie eine Haltung ein, in der sie sich nicht verliert bzw. wegwirft, was der Fall wäre, wenn sie trotz der Hemmung durch die vierte Linie sich anbieten wollte.
Neun auf drittem Platz bedeutet:
  1. Dem Wagen springen die Speichen ab.
    Mann und Frau verdrehen die Augen.
  2. Wenn Mann und Frau die Augen verdrehen, so ist das ein Zeichen, daß sie ihr Haus nicht in Ordnung halten können.
Dem Wagen springen die Speichen ab, das wird nahegelegt dadurch, daß Kiën rund, das Bild des Rades, ist; das untere Kernzeichen bedeutet zerbrechen. Das Verdrehen der Augen wird dadurch nahegelegt, daß das obere Kernzeichen Li die Augen bedeutet. Sun bedeutet: viel Weißes im Auge, d. h. verdrehte Augen.
Der Strich hat denselben Trieb nach oben wie die vorigen beiden, aber während jene auf den Kampf verzichten und sich freiwillig zurückziehen, sucht dieser Strich – zu stark, weil stark auf starkem Platz, unruhig, weil auf dem Platz des Überganges – gewaltsam vorzudringen. Die weiche vierte Linie repräsentiert die Frau, die dem dritten Strich, dem Mann, die Speichen seiner Räder zerbrechen läßt. Der Mann blickt sie in seinem Zorn grimmig an und erhält von ihr entsprechende Blicke. Indem so der dritte Strich seine Familie, die beiden unteren, verlassen hat, zeigt er, daß er seine Familie nicht in Ordnung halten kann.
Sechs auf viertem Platz bedeutet:
  1. Bist du wahrhaftig, so schwindet Blut und weicht Angst.
    Kein Makel.
  2. Bist du wahrhaftig, so weicht Angst;
    denn der Obere stimmt in der Gesinnung überein.
Die Linie ist inmitten der Starken innerlich leer, d. h. wahrhaftig (vgl. das Zeichen: Innere Wahrheit, Nr. 61). Das Kernzeichen Li, dessen Mittellinie die Sechs auf viertem Platz ist, ist der Gegensatz zu Kan, das Blut und Angst bedeutet, daher die Abwesenheit von Blut und Angst. Der vierte Platz ist der Platz des Ministers. Er hat die schwere Aufgabe, mit schwachen Kräften die nach oben strebenden unteren Striche zu zähmen. Das ist notwendig mit Gefahr und Angst verbunden. Aber da er wahrhaftig ist (weich auf weichem Platz, innerlich leer), hält der Fürst, Neun auf fünftem Platz, zu ihm und gibt ihm den nötigen Rückhalt.
Neun auf fünftem Platz bedeutet:
  1. Bist du wahrhaftig und treu verbunden,
    so bist du reich in deinem Nächsten.
  2. Bist du wahrhaftig und treu verbunden,
    so wirst du nicht allein sein in deinem Reichtum.
Der fünfte Strich ist auf dem Ehrenplatz inmitten des Reichtumszeichens Sun. Sun bedeutet auch Band, darum ist er verbunden mit der Sechs auf viertem Platz, die sein Nachbar ist. Indem die beiden einander ergänzen und ihren Reichtum teilen, sind sie wirklich reich.
Oben eine Neun bedeutet:
  1. Es kommt zum Regen, es kommt zur Ruhe.
    Das ist der dauernden Wirkung des Charakters zu verdanken.
    Die Frau kommt durch Beharrlichkeit in Gefahr.
    Der Mond ist fast voll. Macht der Edle fort,
    so kommt Unheil.
  2. Es kommt zum Regen, es kommt zur Ruhe.
    Das ist die dauernd häufende Wirkung des Charakters.
    Macht der Edle fort, so kommt Unheil; denn es könnte Verwechslungen geben.
Indem der Strich sich bewegt, was er ja tut, da er eine Neun ist, so wird aus dem Zeichen Sun, Wind, das Zeichen Kan, das Regen und Mond bedeutet. Der Strich steht an der Spitze des hingebenden, sanften Zeichens Sun, das die Kraft des Schöpferischen allmählich angehäuft hat, bis die ersehnte Wirkung eintrat. Wenn diese Wirkung des Sanften eingetreten ist, so muß man sich begnügen. Wollte es gewaltsam auf seinen Erfolg pochen, so brächte das Gefahr. Ein Weitermachen würde zu Verwechslungen führen, da es sich nicht mehr um Zähmung, sondern um Unterdrückung handeln würde, was das starke Kiën sich gewiß nicht gefallen ließe.

 
Bhagavad Gita (Gesang Gottes)
Neuntes Kapitel: Râjavidyâ-Râjaguhya-Yoga - Der Yoga des Königswissens und Königsgeheimnisses
DER ERHABENE SPRACH *
1. Nun will ich das Geheimste dir verkünden - hör mich willig an! -
Wenn dieses Wissen du erlangt, dann wirst vom Übel du erlöst.

2. Königs-Wissen und -Geheimnis, das höchste Läutrungsmittel ist's,
Deutlich faßbar, heilig, ewig, und doch zu üben kinderleicht.
3. Die Menschen, welche glaubenslos sich dieser Lehre nicht vertraun,
Verfehlen mich, - sie kehren um auf des Todes, der Wandrung Bahn.
4. Durch mich ist ausgespannt dies All, die Welt - unsichtbar bin ich selbst -
Die Wesen alle sind in mir, ich aber bin in ihnen nicht.
5. Und wied'rum sind sie nicht in mir - sieh mein, des Herrschers Wundermacht! -
Mein Ich weilt in den Wesen nicht, doch trägt es sie und bildet sie.
6. Wie der Wind in dem leeren Raum allüberall beständig geht,
So auch die Wesen allesamt weilen in mir - das fasse recht!

7. Die Wesen all beim Weltenend' gehn ein in meine Urnatur,
Bricht dann ein neu Weltalter an, dann schaffe ich sie wieder neu.
(Weltenend = Schöpfungsperiode?)
8. Fußend auf meiner Urnatur schaff' ich sie neu und wieder neu,
Die ganze Schar der Wesen hier, streng nach dem Willen der Natur.
9. Und all dies Tun und wieder Tun legt mir doch keine Fesseln an;
Ganz gleichmütig bin ich dabei und häng' an diesen Taten nicht.
10. Ich wache drüber, - die Natur gebiert, was steht und was sich regt;
Aus diesem Grund, o Kunti-Sohn, bewegt sich weiter fort die Welt.

11. Die Toren nur mißachten mich in meiner menschlichen Gestalt,
Sie kennen nicht mein höh'res Sein, den großen Herrn der Wesen all.
12. Eitles hoffend, Eitles wirkend, Eitles wissend, verstand-beraubt,
Halten sie an die trügende Natur böser Dämonen sich.
13. Die Edlen aber halten sich an meine göttliche Natur,
Mich ehren sie und mich allein als ew'gen Urquell alles Seins.

14. Sie rühmen mich ohn' Unterlaß, streben zu mir hin fest und treu,
Sie huld'gen in Verehrung mir und weihen sich der Andacht ganz.
15. Der Erkenntnis Opfer bringen andre dar und verehren mich,
Der ich All-Eins und vielfach doch gesondert überall hin schau' -

16. Ich bin das Opfer, Gottesdienst, der Manen Trank, das heil'ge Kraut,
Das Opferlied, das Opferschmalz, das Feuer und die Spende ich!

17. Ich bin der Vater dieser Welt, bin Mutter, Schöpfer, Ahnherr auch,
Bin Lehre, Läutrung, heilges Om, bin Rik, Saman und Yajus auch.

18. Weg, Erhalter, Herrscher, Zeuge, Wohnort, Zuflucht und guter Freund,
Ursprung, Vergehen, fester Stand, der Schatz, der ew'ge Same auch.

19. Die Wärme schaff' ich, Regen, Flut halt' ich zurück, laß' strömen ich,
Ich bin Unsterblichkeit und Tod, bin Sein und Nichtsein, Arjuna!

20. Die vedenkund'gen frommen Somatrinker,
Sie streben opfernd nach der Bahn zum Himmel;
Wenn sie erlangt die reine Welt des Indra,
Genießen sie im Himmel Götterfreuden.
21. Wenn dort den großen Himmel sie genossen,
Wenn ihr Verdienst erschöpft, gehn sie zur Erde;
So, die sich halten an der Veden Satzung,
Erlangen Gehn und Kommen, wunschbesessen.
22. Doch die nur mir Verehrung weihn und an nichts andres denken mehr,
Diesen ganz mir Hingegebnen gewähr' die volle Wohlfahrt ich.

23. Auch die glaubensvoll ergeben andern Göttern Verehrung weihn,
Selbst diese ehren doch nur mich, wenn auch nicht grade regelrecht.
24. Denn der Genießer und der Herr von allen Opfern bin nur ich;
In Wahrheit kennen sie mich nicht, drum sinken wieder sie hinab.
25. Die sich Göttern und Vätern weihn, gehn zu Göttern und Vätern hin,
Geisterdiener zu den Geistern; wer mich verehrt, der kommt zu mir.
26. Wer in Verehrung Blüt' und Blatt, Frucht und Wasser mir bietet dar,
Solch Huld'gungsopfer frommen Sinns nehm' ich an und genieß' es auch.

27. Was du tust und was du issest, was du opferst und was du gibst,
Wenn du büßest, Sohn der Kunti, - dies alles bringe du mir dar!

28. So wirst frei du von den Fesseln, die gut und böses Tun dir bringt,
Ob du nun handelst oder nicht, erlöset gehst du ein zu mir.
29. Gleich bin zu allen Wesen ich, ich habe weder Feind noch Freund,
Doch die hebend mich verehren, die sind in mir, in ihnen ich.

30. Ein großer Sünder selbst, wenn er mich verehrt und nur mich allein,
Soll gelten als ein guter Mann, weil er sich recht ent-schieden hat.

31. Er wird gar bald ein frommer Mann und geht zu ew'gem Frieden ein!
Erkenne dies, o Kunti-Sohn wer mich verehrt, geht nicht zugrund!
32. Wenn sie an mich nur halten sich - stammen sie auch aus schlechtem Schoß,
Weiber, Vaishyas und Shudras selbst - sie wandeln doch die höchste Bahn.
33. Wieviel mehr reine Brahmanen und fromme Königs-weisen auch!
In diese nicht'ge, arge Welt hineingestellt, verehre mich!
34. An mich denkend, mich verehrend, mir opfernd, huld'ge mir allein!
Gibst du in Andacht mir dich hin, dann gehst du einstmals ein zu mir.  
 
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Waage



Mathael über die Tierkreiszeichen



Fortsetzung von "8"

[GEJ 3.104.7] Wir haben nun gesehen, wie da auch eine Jungfrau unter die Sternbilder des Zodiakus kam; aber nun kommt gar eine Sache hinein, wie wir das sogleich sehen werden. Eine ,Schalwaage‘ ersehen wir, wie sie die Krämer und Apotheker zum Abwiegen ihrer Spezies und Arzneien brauchen. Wie kam denn dieses Gewichtserprobungsinstrument unter die Sterne? Ich sage es euch: Ganz leicht und eben wieder also natürlich wie alle die früheren!
[GEJ 3.104.8] Seht, nach der Zeit der Jungfernerprobung und der Hochzeiten, durch die diese vorhergehende Zeit am meisten und ordnungsmäßig ausgezeichnet war, kam die Zeit der Erprobung der meisten Ernte, des Getreides – dessen Anbau schon die ältesten Einwohner dieses Landes stark betrieben haben, natürlich neben der Viehzucht –, der Früchte, als der Feigen, der Datteln, des Öles, der Granatäpfel, der Orangen und dergleichen mehr.
[GEJ 3.104.9] Jede Gemeinde hatte ihren Ältesten zum Vorstande und Leiter aller Geschäfte und ebenso einen Priester, der sich bloß mit dem Geistigen zu beschäftigen hatte und zu unterrichten das Volk an den bestimmten Tagen und zu weissagen bei wichtigen Angelegenheiten. Daß sich der Priesterstand bald sehr vermehrte, braucht kaum näher erwähnt zu werden, wie auch, daß dieser Stand sich mit der groben, materiellen Arbeit eben nicht sehr abgab, außer mit neuen Versuchen und Verbesserungen in jeder möglichen Hinsicht.
[GEJ 3.104.10] Der Priesterstand war es auch, der die Metalle der Erde erforschte, sie sammelte und zum Gebrauche tauglich machte. Zu allen den vielen technischen Dingen aber brauchte er auch viele Handlanger und wohlunterrichtete Werkführer

die alle keine Zeit hatten, sich mit dem Ackerbau und mit der Viehzucht abzugeben, und es mußten daher alle solche Menschen von den Gemeinden erhalten werden. Wie aber sollte das bemessen werden, auf daß ein jedes Gemeindeglied eine seiner Ernte entsprechende Gabe an die Priesterschaft und deren Helfer verabreiche?
[GEJ 3.104.11] Man bestimmte den Zehent, und jedes Gemeindeglied mußte den zehnten Teil aller Ernte dem Priesterstande abliefern. Wie bemaß man aber den Zehent? Ganz einfach: mit der Waage! Man hatte zu dem Behufe große und kleine Waagen in der Art, deren schon früher erwähnt wurde. Jede Gemeinde besaß mehrere solche Waagen, und unter den Augen des Gemeindevorstandes wurde alle Ernte genau abgewogen in der Art, daß da stets beide Schalen vollgefüllt wurden; neunmal wurden die gefüllten Waagschalen in den Kasten des Gemeindegliedes ausgeleert, das zehnte Mal aber in den Kasten der Priesterschaft. 

Der Oberpriester war zugleich auch des ganzen Volkes Hüter oder Hirte mit dem Ausdruck Vara on (,er hütet‘ oder: ,er ist der Hirte‘). In der späteren Zeit wurden die Varaonen wirkliche Könige des Landes, unter deren Botmäßigkeit auch das Priestertum stand.

[GEJ 3.104.12] Wir aber ersehen nun aus dieser geschichtlich wahren Darstellung, daß die Zeitperiode, als erste nach der der Jungfrau, hauptsächlich zum Abwiegen der Ernten wegen der Zehentabgaben an das Priestertum bestimmt war; und weil gerade um diese Zeit die Sonne abermals unter ein neues Zeichen trat, so nannte man dieses Zeichen im Zodiakus die ,Waage‘. Das wird jedermann einleuchtend sein, der nur einigermaßen mit den Sitten und Gebräuchen der alten Ägypter ein wenig vertraut ist.
[GEJ 3.104.13] Daß man mit der Zeit der Waage allerlei entsprechende Bedeutungen beilegte, sie auch als Symbol der göttlichen wie der weltlichen Gerechtigkeit benützte, ja, daß man sie bei einigen noch tief unten stehenden Völkern sogar auf eine gleiche Weise anbetete, wie die Indier hie und da den Pflug, braucht wohl kaum näher beleuchtet zu werden. Die Phantasie der Menschen einesteils und die stets wachsende Gewinnsucht der sich immer mehrenden Priester und Volkslehrer andernteils vergöttlichte mit der Zeit, was ihr nur immer irgend altehrwürdig und für die gesamte Menschheit als nützlich vorkam. –
[GEJ 3.104.14] Wir hätten sogestaltig nun gesehen, wie auch ein menschliches Werkzeug in den großen Zodiakus kam, und wollen darum auch weiter sehen, wie denn das höchst unansehnliche Insekt ,Skorpion‘ in den großen Zodiakus kam!“

Fortsetzung unter "10"



Weitere Erklärung: 



[GEJ 10.193.10] Mit der Zeit war man mit diesem Feldzeitmaßinstrument, mit dem man aber doch in der Nacht keine Zeit messen konnte, nicht mehr zufrieden, widmete den Gestirnen eine stets intensivere Aufmerksamkeit und erfand die euch bekannten zwölf Sternbilder und gab ihnen Namen nach den in Ägypten von Monat zu Monat eintretenden, ganz natürlichen Erscheinungen – worunter auch vier menschliche Namen vorkamen: der Wassermann, die Zwillinge, der Schütze und die Jungfrau – und nannte die Sternbilder zusammen den Tierkreis.


 
Muttersöhnchens Erziehung. – 24. Juni 1841

[HIM 1.410624.1] Höre, deinen Sohn beherrschen drei Geister böser Art! 

...

Das aber ist das Rezept:

...

[HIM 1.410624.13] Sechstens sollst du nicht auf das horchen, was der Knabe möchte; 
denn alles solches rührt von den geheimen Einflüsterungen jener von außen einwirkenden Geister her, welche auf die eine oder die andere Art ihren Einlaß bekommen möchten. 
Es liegt auch in der Eigen-Standeswahl allezeit Eigenliebe und Eigenwille bei den Kindern, 
da sie nur das werden möchten, wozu sie ihrer Sinnlichkeit wegen die meiste Neigung haben, 
d.h. nach dem Triebe ihrer argen, innewohnenden Geister!




 
9. Kapitel – Die Milz der Erde.

14. Januar 1847

[ER 9.1] Bei jedem Tiere kommt nach der Lunge als eines der wichtigsten Eingeweide, welches der eigentliche Feuerherd in jedem tierischen Körper ist, die Milz in Betrachtung. Dieses Eingeweide ist zur Erhaltung des tierischen Lebens ebenso notwendig als wie das Herz, der Magen und die Lunge; denn ohne dieses Eingeweide würden die früheren tot in jedem tierischen Körper sein.
[ER 9.2] Ich sagte, es ist der Feuerherd im tierischen Körper. Der Feuerherd ist in jedem Hause zum Kochen der Speisen und zur Erwärmung der Zimmer das Notwendigste; mag er wie immer gestaltig aussehen, so muß er doch da sein und war auch schon das allererste Bedürfnis der Menschen, und die allerersten Menschen der Erde lernten auch das Feuer früher kennen als alles andere, und hätten sie es nicht gekannt, so hätten Kain und Abel keine Brandopfer opfern können.
[ER 9.3] Die Wichtigkeit eines solchen Feuerherdes, und was eigentlich ein solcher Feuerherd ist, mit einem Beispiele aus eurer neueren Zeit so recht armdick anschaulich zu machen, wollen wir einen Blick auf die gegenwärtig bestehenden sogenannten Lokomotiven werfen.
[ER 9.4] Sehet, eine solche Lokomotive ist sehr kunstvoll, nach menschlicher Weise genommen, eingerichtet. Füllen wir den Kessel mit Wasser, geben aber kein Feuer unterhalb auf den Herd, durch welches das Wasser in die treibenden Dämpfe zersetzt wird, so wird es sich sogleich zeigen, daß dieser ganze Mechanismus umsonst ist. Das Feuer ist somit die eigentliche Triebkraft; es setzt zuerst das Wasser in Dämpfe, und die Dämpfe greifen dann erst mit ihrer Kraft in den Mechanismus ein, und ein solcher Dampfwagen kommt dann in seine bekannte schnelle Bewegung.
[ER 9.5] Ähnliche, freilich wohl unendlich künstlichere Lokomotiven sind tierische Körper; aber ihr ganzer Mechanismus, der aus zahllosen Teilen und Organen besteht, wäre umsonst, wenn in ihm der Feuerherd mangeln würde. Erst dieser zersetzt alle die zu sich genommenen Nahrungsteile und treibt sie durch seine eigene Kraft in die Gefäße weiter, wo sie ins Blut übergehen, als solches dann erst zu dem Herzen und von diesem hinaus zu ihrer eigentlichen Bestimmung gelangen.
[ER 9.6] Dieser Feuerherd im tierischen Körper, Milz genannt, besteht darum auch aus einer eigenen, lockeren Masse, die in ihrem kreuz und quer durchflochtenen Zellengewebe vollkommen geeignet ist, das elektromagnetische Feuer in sich zu erzeugen und zu erhalten, und zwar dadurch zu erzeugen, daß sie durch eine beständige Reibung ihres Zellengewebes dieses elektromagnetische Feuer bewirkt und dann in ihren zahllosen, beutelartigen Gefäßen wie in kleinen elektrischen Flaschen aufbewahrt und gewisserart immer damit gesättigt ist, um dadurch in jedem Augenblicke den negativen Teil dem Magen und den positiven Teil dem Herzen zuzuführen.
[ER 9.7] Ich weiß es wohl, daß gar viele Ärzte und Naturkundige bis auf diesen Augenblick noch nicht wissen, was sie aus der Milz machen sollen, welches zu erfahren aber auch darum schwer ist, weil niemand ein Tier im lebendigen Zustande innerlich betrachten kann, um so die Milz zu erforschen, was sie tut. Ist aber das Tier einmal tot, so setzt das ja ohnehin schon lange früher den Tod der Milz voraus; aber nun sei es euch hiermit bekanntgegeben, was die Milz ist, und wozu sie dient.
[ER 9.8] Wir haben sonach aus dem ersehen, daß die Milz eines der notwendigsten Eingeweide im tierischen Körper ist, weil sie gleichsam die eigentliche Triebkraft für den ganzen tierischen Mechanismus in sich erzeugt, trägt und an die anderen Teile abgibt.
[ER 9.9] Wie aber sonach dieses ganz unbedeutend scheinende Eingeweide eines der wichtigsten im tierischen Körper ist, ebenso ist auch in der Erde selbst ein solches Eingeweide vorhanden, das da mit gleichem Rechte die Erdmilz genannt werden kann. Diese Erdmilz ist so wie bei den tierischen Körpern zunächst an den Magen angebracht, steht aber anderseits auch mit dem Erdherzen in der nächsten organischen Verbindung, und das darum, weil der Magen von dieser Milz seine Verdauungswärme und das Herz seine pulsierende Kraft aus diesem Haupteingeweide schöpfen muß, – so wie nicht minder auch die Tätigkeit der Lunge mehr oder weniger von diesem Eingeweidestücke herrührt, obschon die Lunge auch zur Hälfte eine ganz freie Bewegung hat, welche mit dem Willen der Seele verbunden ist, aus welchem Grunde besonders der Mensch willkürlich bald schneller, bald langsamer atmen kann.
[ER 9.10] Da demnach die Milz, auch in unserem Erdkörper eine der wichtigsten Belebungsrollen spielt, so ist es auch nicht mehr als billig, daß man diesem Eingeweidestücke eine ganz besondere Aufmerksamkeit spendet.
[ER 9.11] Um dieses aber auch also einzusehen, wollen wir in Kürze die Wirkungen unserer Erdmilz ein wenig durchschauen.
[ER 9.12] Sehet auf alle die feuerspeienden Berge der Erde! Sie sind freilich nur ganz unbedeutende Ausläufer dieser Hauptfeuerwerkstätte, können aber dessenungeachtet einen überzeugenden Anblick gewähren, wie es in unserer Hauptfeuerküche des Erdkörpers zugeht. – Das wäre eine Wirkung, die sich auf der Oberfläche der Erde bekundet.
[ER 9.13] Dann betrachten wir die zahllose Menge der siedendheißen Wasserquellen, die da ebenfalls ihre Erwärmung von diesem Haupteingeweide der Erde nehmen, wenn schon nicht unmittelbar, so doch mittelbar durch jene feurigen Organe, welche mit diesem Erdeingeweidestücke in innigster Verbindung stehen. Da hätten wir eine zweite Wirkung dieses Erdeingeweidestückes auf der Erdoberfläche.
[ER 9.14] Betrachten wir weiter die Wolken und Nebelgebilde und die Winde auch, die sie bewegen. Alles das ist ein Produkt dieses Erdeingeweides; denn dessen Hauptzentralfeuer dringt durch zahllose Organe der Erde hindurch und erwärmt diese in all ihren Teilen auf eine hinreichende Weise. Es dürfte jemand nur etwas über eine deutsche Meile tief in das Erdinnere dringen, und er würde sich überzeugen, wie mächtig schon hier dieser innere Erderwärmungsapparat wirkt. Wenn nun das Wasser in diese Tiefen dringt, so wird es bald in Dämpfe aufgelöst; diese blähen dann die Erdhaut auf und dringen dann entweder nach und nach als Gase oder Dämpfe durch die Poren, Klüfte und anderen Höhlungen der Erdrinde, erfüllen also die Luft und stören das Gleichgewicht derselben, woher dann die Winde ihre Entstehung nehmen; oder wenn diese innerlich gebildeten Wasserdämpfe und Gase manchmal zufolge einer Überfüllung einen gewaltsameren Ausweg nehmen, so wird dadurch wohl ein größeres oder kleineres Erdbeben bewirkt und in der Gegend des Ausbruches werden alles vernichtende Orkane, Wind- und manchmal auch Feuerhosen zutage gefördert. – Da hätten wir nun wieder eine dritte anschauliche Erscheinung auf der Erdoberfläche, die von diesem Erdeingeweidestücke herrührt.
[ER 9.15] Eben auf eine ähnliche Weise rührt die Bewegung des Meeres (doch nicht die Ebbe und Flut, sondern bloß jene wogende und stürmische), sowie auch alle die Strömungen des Meeres von eben diesem Eingeweide her. Auch das Gesalzensein des Meeres, was nur dadurch geschehen kann, wenn gewisse Substanzen zuvor durch das Feuer aufgelöst werden und dann als Salz zur Salzung des Meeres durch zahllose Organe heraufgetrieben werden, rührt daher. So rühren auch daher alle die meteorischen Erscheinungen, welche im Luftkreise der Erde zum Vorschein kommen, wie nicht minder auch alle Vegetationskraft der Erde. Nebst diesen gibt es noch eine zahllose Menge von Erscheinungen in und über der Erde, die alle von diesem Eingeweidestücke herrühren, mit deren sämtlicher Aufzählung hundert Schreiber in hundert Jahren nicht fertig würden. Daher wäre es hier auch eine höchst unzweckmäßige und lächerliche Arbeit, alle diese Erscheinungen sonderheitlich aufzuzählen und zu besprechen, und das um so unzweckmäßiger, weil alle diese Erscheinungen aus der späteren Betrachtung des geistigen Teiles ohnehin überaus leicht werden begriffen werden können. Daher ist es genug, daß wir hier diese Sache nur im allgemeinen berühren, obschon es anderseits eben auch niemandem gleichgültig sein darf, im voraus bei diesem sehr wichtigen Punkte sich eine etwas tiefere Information zu verschaffen, ohne welche er das Geistige eben nicht gar zu tief verstehen würde.
[ER 9.16] Wir haben nun einige Haupterscheinungen dieses Eingeweidestückes aufgezählt, und zwar aus dem Grunde, um dieses überaus wichtige Eingeweidestück desto tiefer würdigend zu begreifen; um es aber noch tiefer zu beschauen und zu würdigen, werden wir uns nächstens in dieses Eingeweidestück selbst wie persönlich begeben und werden in demselben eine recht zweckmäßige kleine Wanderung vornehmen und zugleich dahin unsere Aufmerksamkeit lenken, wie dieses Eingeweidestück gebaut ist, woher es sein Feuer und das Feuerungsmaterial bezieht.
 
 
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